Junge Mutter flunktert Job-Center an und kassiert zu viel Geld

26.2.2015, 16:54 Uhr

Die Alleinerziehende hatte bei Anträgen beim Job-Center „vergessen“ anzugeben, dass sie nebenbei noch etwas dazu verdient. Die entsprechende Frage hatte sie schriftlich mit nein beantwortet. Dadurch bekam sie 210 Euro zu viel ausbezahlt. Das ist, wie man es auch dreht und wendet, ein Betrug.

Doch sowohl Richter Rainer Würth als auch Staatsanwältin Laura Heinz waren willens, die Sache nicht höher zu hängen als nötig. Doch gelang es den beiden nur sehr schwer, gegen den Wortschwall und die Tränen der Angeklagten durchzudringen. Denn diese zog sich immer wieder darauf zurück, dass der Fragebogen von ihrer Mutter ausgefüllt worden sei, weil sie da nicht durchblicke.

Dass die junge Frau dennoch die Verpflichtung habe, die Eintragungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und sich gegebenenfalls auch im Job-Center helfen zu lassen, war der 25-Jährigen zunächst nicht zu vermitteln.

„Sie reden und reden und verstehen nichts“, verzweifelte Richter Würth und die genervte Staatsanwältin ärgerte sich: „Hören Sie eigentlich dem zu, was der Richter sagt?“

Der wurde nicht müde an einer goldenen Brücke für die schwangere Mutter eines Kindes zu basteln. Den ersten Vorwurf des Betruges stellte er in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft ein, weil angeblich ein informatives Telefonat mit dem Job-Center stattgefunden haben soll. „Wir glauben das mal“, sagte der Amtsrichter mit skeptischer Miene.

Im zweiten Fall gab es seiner Ansicht nach nichts zu deuteln. Auch wenn kein großer Schaden entstanden war, er nicht von einer festen Betrugsabsicht ausging und das zu viel gezahlte Geld inzwischen wieder einbehalten wurde.

Laura Heinz redete der Angeklagten ins Gewissen. „Sie sind zu alt für dieses kindische Getue, immer anderen die Schuld zu geben.“ Ohne festen Partner, ohne Berufsausbildung und bald mit zwei Kindern sei die Aussicht eher gering, dass die Angeklagte in absehbarer Zeit finanziell auf eigenen Füßen stehe. „Sie werden weiter auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sein.“ Eben diese habe sie durch ihr Verhalten betrogen.

Die Staatsanwältin rechnete der Beschuldigten zu ihren Gunsten an, dass sie schließlich doch irgendwie einsichtig gewesen sei.

Deshalb blieb sie mit der geforderten Geldstrafe am unteren Rand. Dem Vorschlag, sie zu 20 Tagessätzen von 15 Euro zu verurteilen, schloss sich Richter Würth an. Er gewährte Ratenzahlung von monatlich 20 Euro. Dazu kommen für die junge Frau noch die Kosten des Verfahrens.

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