Jura-Zoo: Wiedereröffnung nochmals verschoben

9.8.2018, 13:19 Uhr
Tierschützer, Betreiber und Behörden streiten in Bezug auf die Unterbringung der Gibbons im Neumarkter Jura-Zoo.

© Fritz Etzold Tierschützer, Betreiber und Behörden streiten in Bezug auf die Unterbringung der Gibbons im Neumarkter Jura-Zoo.

Das erklärte Landkreis-Sprecher Michael Gottschalk auf Anfrage der Neumarkter Nachrichten. Demnach sind die Bauarbeiten auf dem Zoogelände noch im Gange. Sie sollten eigentlich bis Ende Juli abgeschlossen sein, hieß es im Landratsamt. Gottschalk: "Erst wenn alle Auflagen erfüllt sind, darf der Betreiber den Zoo wieder öffnen." Grünes Licht werde es erst nach einem Ortstermin mit Experten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geben, versicherte der Kreissprecher.

Michael Gottschalk bestätigte gegenüber den NN eine Information, die aus einer Pressemitteilung der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern hervorgeht: Der Betroffene verfüge derzeit nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Betreiben eines Zoos. Allerdings wolle der Mann diese Erlaubnis erwerben und müsse deshalb entsprechende Nachweise erbringen, so das Landratsamt.

Umstritten ist allerdings die generelle Behauptung des Tierschutzverbandes, der Neumarkter Jura-Zoo sei "über mehr als zehn Jahre hinweg ohne Betriebserlaubnis betrieben" worden. Kreis-Sprecher Gottschalk räumte zwar ein, dass dies allerdings nur "formalrechtlich" zutreffen könnte. Faktisch habe der Betroffene vermutlich die Voraussetzungen für das Betreiben des Zoos erfüllt. Dies sei ein Frage, die die Regierung der Oberpfalz beantworten müsse.

Die Regierungsbehörde ist ohnehin mit dem Fall des Neumarkter Zoos befasst: Die Aktionsgruppe Tierrechte hat nämlich schon vor einiger Zeit Dienstaufsichtbeschwerde gegen den Leiter des Neumarkter Veterinäramtes "und alle in dieser Sache verantwortlichen Mitarbeiter wegen grober Fehler und Versäumnisse" eingelegt. Kreissprecher Gottschalk bestätigte die Existenz der Beschwerde, die an die Regierung weitergeleitet worden sei. Eine Entscheidung oder Informationen über den Stand der Prüfung lägen nicht vor.

In der Pressemitteilung des Tierrechte-Verbandes wird die Behauptung aufgestellt, der Zoo-Eigentümer halte auf dem Gelände zwei Gibbons, ohne eine angeblich erforderliche Erlaubnis zum Besitz von Menschenaffen zu haben. Ein Tierarzt des Veterinäramtes erklärte auf Anfrage, die Gibbons würden nicht als Menschenaffen geführt. Der Betreiber dürfe die beiden Tiere halten. Kreissprecher Gottschalk berichtete, dass die Affen inzwischen in einem neuen Gehege leben, welches den neuesten Vorschriften entspreche.

Nach einer Anzeige der Aktionsgruppe gegen den Zoo-Betreiber wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Laut Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke steht der Vorwurf im Raum, bei der Haltung der Gibbons habe es angeblich keine Verbesserung gegeben.

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