Geldstrafe für Attacke auf Sengenthaler Bürgermeister

7.12.2016, 06:00 Uhr
Während des Neumarkter Volksfestes kommt es immer wieder zu Handgreiflichkeiten. In diesem Jahr auch zum Leidwesen eines Bürgermeisters.

© Horst Linke Während des Neumarkter Volksfestes kommt es immer wieder zu Handgreiflichkeiten. In diesem Jahr auch zum Leidwesen eines Bürgermeisters.

Es war am 13. August gegen 21.20 Uhr. Brandenburger ließ den Tag zusammen mit seiner Frau im Biergarten vor den Jurahallen ausklingen. Ein Ehepaar aus Neckarsulm, das in Neumarkt einen Radler-Urlaub mache, gesellte sich dazu. Einen Tisch weiter saß eine andere Gruppe, zu der auch der 24-jährige Angeklagte gehörte.

Der schubste und drücke immer wieder von hinten gegen den Rücken der Bürgermeisters-Gattin, bis es der zu bunt wurde. "Hörens endlich auf damit", soll sie gesagt haben und als das nicht half, drehte sich auch Werner Brandenburger um und rüffelte den Rüpel. "Wenn jeder auf seiner Bank bleibt, dann sollte es doch gehen".

Sturz von der Bank

Das empfand der 24-Jährige, der zu dem Zeitpunkt nach eigenen Angaben schon fünf bis sechs Maß Bier intus hatte, offenbar als Provokation. Er stand auf, holte aus und wollte das Gemeindeoberhaupt aufs Haupt schlagen. Der gelernte Polizist konnte ausweichen und wurde nur an der Schulter erwischt. Das genügte aber, um ihn von der Bank zu befördern.

Dabei zog er sich etliche Schürfwunden zu. Den am Boden Liegenden belegte der junge Mann noch mit allerlei wüsten Beschimpfungen. Seine Freunde zogen den Betrunkenen weg und setzten ihn ins Taxi nachhause.

Die beiden Zufallsbekanntschaften aus dem Schwabenländle, die als Zeugen aussagten, bestätigten den Hergang, so, wie ihn Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam geschildert hatte. Nur, ob es sich um einen Faustschlag oder einen Schlag mit der offenen Hand gehandelt hatte, wussten sie nicht mit Bestimmtheit zu sagen. "Im Zweifel für die offene Hand", befand Leykam.

Entschuldigung ausgeschlagen

Nach den beiden Aussagen bat Rechtsanwalt Markus Meier um eine kurze Unterbrechung, um mit seinem Mandanten zu reden. Der hatte bislang nichts zu dem Vorfall gesagt, rang sich aber zu einem Geständnis durch. Er könne sich auf Grund seiner Alkoholisierung zwar nicht mehr an alles erinnern, aber so sei es wohl gewesen. Der Vorfall tue ihm leid. Bei seinem Opfer, das, wie die weiteren sieben geladenen Zeugen, gar nicht mehr aussagen musste, entschuldigte er sich. Das geschehe reichlich spät, befand Werner Brandenburger. Er sei nicht bereit, diese Entschuldigung anzunehmen.

Thomas Leykam wertete zu Gunsten des Angeklagten auch, dass der zur Tatzeit ziemlich betrunken war, er bisher eine reine Weste hatte und die Folgen des Schlags eher harmlos waren. Die Beleidigungen seien dagegen massiv gewesen. So könne nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden. Er forderte 90 Tagessätze zu 15 Euro, da der Angeklagte derzeit nur einen 450-Euro-Job hat.

Einbürgerung in Deutschland

Rechtsanwalt Meier hatte eher an die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage gedacht. Er habe schon üblere Beleidigungen gehört. Aber wenn es denn eine Geldstrafe sein müsse, sollten 20 bis 30 Tagessätze genügen. Denn sein Mandant bemühe sich derzeit um die Einbürgerung in Deutschland und da mache sich eine Vorstrafe nicht gut.

Richter Rainer Würth hatte ein Einsehen und entschied auf 60 Tagessätze zu je 15 Euro, ein Urteil, das nicht im polizeilichen Führungszeugnis als Vorstrafe auftauche. Er berücksichtigte die Entschuldigung, auch wenn sie nicht angenommen wurde. Aber das tue nichts zu Sache. Vor Gericht zählt der gute Wille.

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