Kassierer schlägt drogensüchtigen Räuber in die Flucht

26.11.2014, 08:58 Uhr

Plötzlich blickte der Kassierer auf eine Waffe – ein Alptraum. Doch der Mitarbeiter eines Parsberger Marktes wahrte die Nerven und schlug den Täter in die Flucht. Der 36-jährige Räuber, später wird sich herausstellen, dass er mehrfach vorbestraft ist, schlenderte am 22. März 2014 durch die Gänge. Er nahm ein Päckchen Kaffee aus einem Regal und ging zur Kasse. Als der Mitarbeiter die Kasse öffnete, um zu kassieren, zog der Kunde eine Waffe.

Später stellte sich heraus, dass es sich um eine ungeladene Schreckschusspistole handelte – doch dies konnte der arglose Kassierer freilich zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen. Der Täter entsicherte die Waffe mit einem Klicken und hielt sie dem Mitarbeiter gegen den Kopf. Als der Kassierer hochsah, richtete der Räuber die Pistole auf dessen Oberkörper und forderte die Tageseinnahmen.

Seelische Störung

1248,68 Euro waren in der Kasse – mutig schlug der Kassierer die Kasse einfach zu und rief nach seiner Kollegin. Als diese kam, flüchtete der Räuber. Kurz nach dieser Tat setzte er sich in die Schweiz, nach Zürich, ab. Im Juni konnte er geschnappt werden, seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Nun steht der Mann, ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt ihm Polytoxikomanie, dies meint die gleichzeitige Abhängigkeit von verschiedenen Drogen wie Cannabis, Kokain, Speed, Alkohol und verschiedenen Medikamenten, vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Und zu hören ist, dass er bereits als 16-Jähriger zu harten Drogen griff und selbst, als er an einem Methadonprogramm teilnahm, zusätzlich Heroin konsumierte.

Zum Hang zu Drogen gesellt sich eine krankhafte seelische Störung – eine verhängnisvolle Kombination. So fiel der Angeklagte bereits in der Schule als Schläger auf.

Cannabis, Kokain, Speed, Alkohol und mehr

Der Psychiater beschreibt eine emotional labile Persönlichkeit, einen leicht reizbaren und misstrauischen Menschen, dessen Freundschaften immer wieder scheiterten. Auch in strafrechtlicher Hinsicht ist der Angeklagte alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: So stieg er vor zehn Jahren mit Gewalt in das Landratsamt Neumarkt ein – angeblich war es sein Ziel, eben jene Kasse zu stehlen, aus der seine Arbeitslosenunterstützung bezahlt wird.

Auch als er den Kassierer bedrohte, hatte er unterschiedliche Drogen konsumiert. Seine Schuldfähigkeit war daher eingeschränkt, er wird wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Weil nicht auszuschließen ist, dass der 36-Jährige unbehandelt auch künftig erheblich rechtswidrige Taten begehen wird, ordnen die Richter an, dass er in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Der Entzug soll ihn vor Rückfall bewahren – und die Gesellschaft vor künftigen Taten schützen.

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