Keine Kontrolle der Rauchmelderpflicht

24.1.2018, 10:25 Uhr
Keine Kontrolle der Rauchmelderpflicht

© Feuerwehr

Auch seien keine anderen Personen oder Firmen damit beauftragt worden. Personen, die mit diesem Anliegen an der Wohnungstür klingeln, sollten deshalb auch nicht eingelassen werden. Bis Ende 2017 hatten Eigentümer von Altbauten Zeit, ihre Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern nachzurüsten. Besondere behördliche Überprüfungen oder wiederkehrende Kontrollen seien jedoch nicht vorgesehen, versichert das Bayerische Innenministerium auf seiner Homepage.

Seit Ende der Übergangsfrist häufen sich aber Meldungen, wonach falsche Feuerwehrleute angeblich die Rauchmelder überprüfen wollten. Auch im Landkreis Neumarkt habe es einige Fälle gegeben, warnte Kreisbrandinspektor Hans-Georg Mößler zuletzt in Seligenporten.

Betroffene sollten sofort die Neumarkter Polizei unter Tel. (0 91 81) 48 85-0 verständigen.

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