Kinder über das Internet zu Nacktbildern überredet

17.4.2015, 09:10 Uhr
Kinder über das Internet zu Nacktbildern überredet

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Zumindest die „äußerst peinliche Vernehmung“ vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat Klaus L. (Name geändert) den Kindern und der jungen Frau erspart, stellt Richter Dieter Weidlich in der Urteilsbegründung der Strafkammer, besetzt durch zwei Berufsrichter und zwei Schöffen, fest. Sehr viel mehr, das zugunsten von L. sprechen könnte, erwähnt der Vorsitzende nicht.

Verschanzt hinter seinem heimischen Computer hatte sich der 31-Jährige etwa als „Struppi“ ausgegeben und von Februar 2011 bis Oktober 2012 Sex-Fantasien formuliert. Er baute Vertrauen auf, dann brachte er die Opfer dazu, mit ihm Nacktbilder auszutauschen. Als den Mädchen und der Frau der virtuelle Kontakt zu massiv wurde, drohte er, die Bilder zu verbreiten. Der obszöne Chatverkehr, „teils heftiger Natur“, so Weidlich, füllt zwei Leitzordner — Beweise, die schwer auf dem Angeklagten lasteten.

Klaus L. gab in dem Prozess mehrfach zu, triebgeplagt zu sein, bislang habe er dies vor sich selbst immer heruntergespielt. Doch nun, so beteuert er, will er sich freiwillig einen Therapieplatz suchen — schon um das Problem „endlich in den Griff zu bekommen“.

Noch im vergangenen Sommer zeigte er weniger Einsicht. Obwohl man gegen ihn wegen seines schlüpfrigen Tuns bereits ermittelte und ihn die Polizei bereits als Beschuldigten vernahm, schickte er auch seiner 13-jährigen Nichte unter einem Tarnnamen unflätige Nachrichten aufs Handy. Als deren Mutter das Handy ihrer Tochter kontrollierte, flog er auf — die Frau erkannte seine Telefonnummer und ging zur Polizei.

Die verlegene Jugendliche schilderte Tage später bei der Kripo zusätzlich einen massiven sexuellen Übergriff durch L., angeblich auf einem Dachboden. Doch vor Gericht verwickelte sich das Mädchen in Widersprüche. Es sprach plötzlich von zwei Taten — und erinnerte sich auf einmal an zwei Tatorte und Übergriffe zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Rüttelt dies an der Glaubwürdigkeit der Zeugin? Aus Sicht der Verteidigung schon — der Staatsanwalt wies dagegen darauf hin, dass bereits im Chatverkehr zwar nicht von den Tatorten, aber von allen Übergriffen die Rede ist.

Auch die Richter, die als Mitglieder der Jugendkammer ständig mit jugendlichen Zeugen zu tun haben, glauben dem Mädchen, dass es von seinem Onkel begrabscht und befummelt wurde. Da der angebliche zweite Übergriff, den die Nichte erst im Prozess zur Sprache brachte, nicht angeklagt worden war, konnte er für das Urteil keine Rolle spielen.