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Dabei kann der Mann von Glück sagen, dass er nach der gestrigen Verhandlung am Neumarkter Amtsgericht keine Gefängnisstrafe antreten muss: Wegen Betrugs in zwei anderen Fällen war der gelernte Facharbeiter schon vorher zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden — die das Gericht damals aber zur Bewährung ausgesetzt hatte. Doch Staatsanwalt Simon Stadler plädierte vor dem Neumarkter Amtsgericht jetzt, wegen des neuen Betrugsdeliktes nicht eine Freiheitsstrafe zu verhängen, sondern es bei einer Geldstrafe zu belassen.
Denn der Anlass für das aktuelle Betrugsverfahren waren genau 131,70 Euro, die der 48-Jährige für den Zeitraum vom 9. bis zum 31. August 2011 als Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezogen hatte. In dieser Zeit sei der Mann aber bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt gewesen, ohne dies der Arbeitsagentur gemeldet zu haben, lautete die Betrugsanklage.
Die Aussage des Angeklagten vor Richter Rainer Würth war widersprüchlich: Einerseits bestritt er, dass er für den Zeitraum einen Arbeitsvertrag gehabt habe und dass er tatsächlich eine Tätigkeit aufgenommen habe; andererseits behauptete er, die Arbeitsagentur über seine neue Beschäftigung informiert zu haben. Doch das konnte eine Agenturmitarbeiterin als Zeugin vor Gericht nicht bestätigen. Auch in den schriftlichen Unterlagen fand sich kein Beleg für eine Nachricht des Leistungsbeziehers.
Nach einem deutlichen Hinweis des Richters räumte der Angeklagte ausdrücklich ein, was ohnehin in der Hauptverhandlung bewiesen worden war. Rainer Würth verurteilte ihn wegen Betrugs zu 50 Tagessätzen zu je 50 Euro, wobei er in Rechnung stellte, dass der Schaden gering gewesen ist und die Agentur das Geld später einbehalten hat. Durch Erklärungen aller Prozessbeteiligten ist das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig geworden.


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