Kontrahenten gläsernen Maßkrug an den Kopf geknallt

26.4.2017, 13:00 Uhr
Kontrahenten gläsernen Maßkrug an den Kopf geknallt

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Dieser Fall wurde nun im zweiten Anlauf verhandelt, denn zum ersten Termin war der Beschuldigte nicht erschienen. Staatsanwalt Thomas Leykam warf ihm vor, auf dem Frühlingsfest in Neumarkt vergangenes Jahr kurz nach Mitternacht einen gläsernen Maßkrug an dem Kopf eines 45-Jährigen zerschmettert zu haben. Der Schlag ging glücklicherweise mit einer Schnittwunde ab, die nicht einmal genäht werden musste.

Vor Verhandlungsbeginn bat Pflichtverteidiger Alois Kölbl um eine Unterbrechung, da er bislang noch keine Gelegenheit gehabt hatte, sich mit seinem Mandanten zu besprechen. Die Unterredung hinter verschlossenen Türen war erfolgreich und ersparte sechs der sieben Zeugen die Aussage. Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf ein, gab aber an, dass er in der Nacht ziemlich benebelt von Alkohol und anderen Drogen gewesen sei.

Die kurze, aber blutige Auseinandersetzung entzündete sich an einer Kleinigkeit. Der Angeklagte hatte den 45-Jährigen um eine Zigarette angeschnorrt, dieser hatte sich geweigert, ihm eine zu geben. Und schon hatte er den gläsernen Maßkrug am Kopf. Der Täter nahm die Beine in die Hand, wurde aber erwischt, wie so viele Male in seinem Leben zuvor.

Eine erfolgreiche kriminelle Karriere sieht anders aus: Elf Vorstrafen haben sich in seinem Zentralregister angesammelt, einen Großteil seines Daseins als Erwachsener hat der Drogensüchtige im Gefängnis verbracht. Sein Opfer legte aber keinen großen "Belastungseifer" an den Tag, wie der Jurist sagte. Als Zeuge versicherte der 45-Jährige dem Gericht, dass von dem Schlag mit dem Maßkrug keine Folgen geblieben seien. Er habe nicht einmal Kopfschmerzen gehabt. Der Angeklagte habe sich bei ihm wenige Wochen später, als er ihm zufällig über den Weg lief, entschuldigt. Das tat er auch nochmals vor Gericht. Er wisse nicht, was da in ihn gefahren sei. Er sei damals ziemlich abgestürzt.

Der Staatsanwalt wertete das reuige Verhalten zugunsten des jungen Mannes. Gegen ihn sprächen freilich die elf Vorstrafen, für die er meist ins Gefängnis musste. Für einen Schlag mit einem Maßkrug auf den Kopf des Kontrahenten setzt es mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe.

Denn das schwere gläserne Gefäß könne erhebliche, sogar tödliche Verletzungen verursachen. Die Forderung Leykams waren ein Jahr und acht Monate Haft, die keinesfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Mit einem Bericht der Drogenberatungsstelle Mudra versuchte Verteidiger Alois Kölbl, die Persönlichkeit seines Mandanten etwas zu beleuchten. In dem Schreiben steht unter anderem, dass der jahrelange Drogenmissbrauch bei dem 33-Jährigen Spuren hinterlassen habe, aber ernsthaft daran interessiert sei, von der Sucht los zu kommen. Das beteuerte dieser auch nochmals vor Gericht. Dementsprechend bat der Verteidiger um eine mildere Haftstrafe als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Ein Jahr und zwei Monate sollten ausreichen.

Stationären Entzug empfohlen

Richter Rainer Würth suchte, wie so oft, den Mittelweg. In diesem Fall waren es ein Jahr und fünf Monate Haft.

Er gehe von einer deutlich gesunkenen Hemmschwelle aufgrund des Drogen- und Alkoholkonsums aus, meinte Würth. Doch für die Annahme verminderter Schuldfähigkeit fehlten die objektiven Kriterien: Eine Blutprobe konnte nicht genommen werden, weil der Angeklagte damals davongelaufen war. Die Zeit der Haft solle er nun nutzen, um einen stationären Entzug gleich nach der Haftentlassung vorzubereiten, riet ihm der Richter.

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