Lärmschutz an der A 3: Wand kommt noch heuer

22.6.2018, 10:08 Uhr
Lärmschutz an der A 3: Wand kommt noch heuer

© Foto: Werner Sturm

Das hat Bürgermeister Bernhard Kraus am Montag bei einer außerordentlich gut besuchten Informationsveranstaltung beim Alten Wirt in Deusmauer mitgeteilt. Gut ein Jahr ist es her, dass Bauoberrat Markus Bindnagel von der Autobahndirektion Nordbayern bei einer Bürgerversammlung Berechnungen zur Lärmemissionen vorgestellt hatte. Dabei hatte die Behörde drei Dezibel in Abzug gebracht, weil auf dem betroffenen Streckenabschnitt der A 3 ein Lärm vermindernder Fahrbahnbelag aufgebracht wurde, was laut Bürgermeister Kraus aber rechtlich nicht relevant ist.

Zwischenzeitlich hat die Stadt Velburg eine eigene Lärmberechnung erstellen lassen. Wie Kraus dazu ausführlich erläuterte, müsse man bei der Betrachtung der Ergebnisse unterscheiden zwischen einer Lärmvorsorge und einer Lärmsanierung. Lärmvorsorge-Maßnahmen seien immer dann zu prüfen und gegebenenfalls einzuplanen, wenn Autobahnen, Streckenabschnitte oder Autobahnanschlüsse neu gebaut werden. In solchen Fällen müssten von den Autobahnbauern strengere Grenzwerte eingehalten werden. Bei einer Lärmsanierung, wie sie im Bereich Deusmauer diskutiert werde, seien die einzuhaltenden Grenzwerte nicht so streng. Lärmsanierungen an bestehenden Bundesfernstraßen stellten ferner freiwillige Leistungen des Bundes dar.

Legt man die Grenzwerte für Lärmvorsorge, die im Fall Deusmauer nicht relevant ist, zu Grunde, dann liegt nach den Berechnungen der Stadt und nach den Ausführungen des Rathauschefs nahezu der gesamte Ort über der zulässigen Lärmemission. Was die Lärmsanierung angeht, wären es etwa 20 bis 30 Häuser in Autobahnnähe. Dabei unterscheiden sich die Berechnungen der Autobahndirektion und die der Stadt in weiten Teilen kaum. Differenzen ergeben sich meistens aus dem genannten Abzug von drei Dezibel durch die Bundesbehörde.

Zusammenfassend ist es damit so, dass es für die Bürger in Deusmauer, auch für die 20 bis 30 Anwesen nahe der Autobahn, keinen Rechtsanspruch auf aktive Maßnahmen zur Lärmsanierung gibt.

Trotzdem ist Abhilfe zu erwarten. Dazu Kraus: "Die Betongleitwand ist für heuer zugesagt und ich denke schon, dass sie eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen mit sich bringt." Und noch etwas kam zur Sprache bei der Versammlung: Es gibt einen Rechtsanspruch für die Hausbesitzer darauf, dass die Autobahndirektion eventuelle Anträge auf passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, wie etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern, zu prüfen hat. Wie es hieß, wollen durchaus einige Bürger davon Gebrauch machen. Der Bürgermeister regte abschließend an, dass sich der Stadtrat über den Bau eines Lärmschutzwalls unterhalten und diesen mit Blick auf die Zukunft eventuell auch beantragen sollte. Schließlich wisse man ja nie, was zukünftig noch alles geschehe.

Im zweiten Teil des Abends ging es um die Dorfentwicklung. Dazu teilte Kraus mit, dass die Stadt den Untermüller Stadel in der Rosengasse gekauft hat. Der bisherige Eigentümer werde ihn bis zum Juli räumen. Damit sei dessen Projekt, den Stadel in ein Boardinghouse, einen Beherbungsbetrieb mit Zimmern und Appartements umzubauen, vom Tisch. Die Deusmauerer würden in der Rosengasse gerne ihren Dorfmittelpunkt gestalten wollen. In diesem Zusammenhang war bei der Versammlung zu hören, dass das dortige Stigler Anwesen zum Verkauf stünde. Der Diskussion zu entnehmen war, dass ein Kauf für die Stadt durchaus eine nicht zu vernachlässigende Option sein könne. Allerdings dürfte ein Erwerb, wie so viele Dinge im Leben, eine Frage des Geldes sein.

Weiterhin teilte Kraus mit, dass sich derzeit die Obere Naturschutzbehörde an der Regierung mit den Planungen für einen eventuellen Moorwanderweg auseinandersetze. Die Stadträte Helmut Braun und Beate Höß wünschten sich, dass die Planungen für das angedachte Vereinsheim bei den Garagen des Kölbl-Anwesens weiter geführt werden.

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