Traum von der Disko platzt

Lebensgefahr im "Trend": Diskobetreiber zieht vor Gericht

21.6.2014, 05:58 Uhr
Metallträger, an denen die Beleuchtung befestigt ist - diesen und einige weitere bauliche Mängel kritisiert der Mieter an der Immobilie.

© Phillip Hauck Metallträger, an denen die Beleuchtung befestigt ist - diesen und einige weitere bauliche Mängel kritisiert der Mieter an der Immobilie.

Volkan Dag steht vor einem Scherbenhaufen. Im tatsächlichen und übertragenen Sinn. „Eine Disko aufzumachen war immer mein Traum“, sagt er. Der Traum ist nun vorerst geplatzt. Vor der Diskothek türmen sich Müllbeutel, im Foyer stehen Getränkekästen und Schnapsflaschen.

Im März 2013 hatte Dag die Räume angemietet. Für knapp 16.000 Euro monatlich. Mit einem neuen Konzept und frischem Inventar wollte er dem Trend neues Leben einhauchen. Der Plan ging schief, die Gäste blieben aus.

„Ich bin pleite, ich habe mein ganzes Geld in dieses Projekt gesteckt“, sagt Volkan Dag. Verantwortlich macht er dafür den „katastrophalen Zustand“ der Immobilie. Schimmel, absturzgefährdete Traversen an der Decke und ein Dach, das nicht isoliert sei. Letzteres habe dazu geführt, dass es im Winter auf der Tanzfläche des zwölf Meter hohen Raumes nicht wärmer als zwölf Grad wurde.

Lebensgefahr für Gäste

Um das nachzuweisen, hat Dag einen Sachverständigen bestellt, der in einem 95-seitigen Gutachten den Zustand des Gebäudes beschreibt. In dem Gutachten, das der NN-Redaktion vorliegt, ist der Zustand mit Fotografien dokumentiert. Dort heißt es unter anderem: „Die Deckenkonstruktion ist mangelhaft oder nicht gedämmt. (...) Es besteht teilweise ein direkter Durchblick in die freie Umgebung.“ Als Konsequenz dessen sei die „Funktion einer Warmluftheizung (...) kaum beziehungsweise nicht erreichbar“.

An den Decken und Wänden habe der Gutachter zudem Feuchtigkeit festgestellt, die zu Schimmelbildung geführt habe. Die Elektrik im Dachboden sei „verwirrt“ verlegt worden, ein Schmorbrand oder eine Staubbrandexplosion könne daher nicht ausgeschlossen werden.

Gänsehaut bekomme Dag, wenn er von den über der Tanzfläche befestigten Metallträger liest. An ihnen hängen zum Beispiel die Beleuchtung und die Lautsprecher. Der Gutachter kommt hierbei zu der Bewertung, dass „im Zuge eines Schmorbrandes die Zugbänder reißen und die schwere Konstruktion (...) herunterbricht“. Sein Fazit: „Derzeit muss von einer Gefahr für die Tanzfläche ausgegangen werden (...).“

Es liegen also laut Gutachter bauliche Mängel vor. Und noch viel wichtiger für Volkan Dag: sie sollen schon vor Vertragsbeginn vorhanden gewesen sein. Das Objekt wurde laut Mietvertrag allerdings „mangelfrei“ übergeben. „Als Laie habe ich das nicht erkennen können“, sagt Dag, der gelernter Veranstaltungskaufmann ist.

„Unbegreiflich“ findet Dag auch, dass das Gesundheits-, Bau- und Gewerbeamt sich bislang raushält. „Das betrifft uns nicht, das ist eine privatrechtliche Angelegenheit“, habe man ihn vertröstet.

Vermieter meldet sich zu Wort

Volkan Dag will nun vor Gericht ziehen. Bewaffnet mit dem Gutachten und drei Anwälten an seiner Seite fordert er von den Eigentümern die Mietzahlungen zurück. Außerdem verlangt er Schadenersatz für entgangenen Gewinn.

Das Vermieter-Duo, die Ungar-Hümmer GbR aus Postbauer-Heng, hat das Gutachten noch nicht vorliegen, weist die Vorwürfe aber zurück. Drei Tage lang habe man Volkan Dag Zugang zum Haus gewährt, sagt Armin Hümmer. Mängel habe Dag nach dieser Zeit keine gefunden. Dass die Heizung ihre Wirkung nicht entfalte, liege am „zu niedrig eingestellten Vorlauf“. Das habe Hümmer selbst gesehen. „Klar, dass dann Schimmel entsteht.“

Dass die Gäste ausblieben, führt der Eigentümer eher auf das Konzept des Betreibers zurück. „Mein Geschmack ist das nicht.“ Eine Nobeldisko im ländlichen Raum habe Dag etablieren wollen, so die Kritik.

Bis das gerichtliche Verfahren anrollt, ist nur eines Fakt: Weil Volkan Dag die Miete nicht mehr gezahlt hat, haben ihm die Eigentümer fristlos gekündigt. Und: Unabhängig voneinander sagen Volkan Dag und Armin Hümmer: „Eigentlich haben wir uns bis dato gut verstanden.“

Verwandte Themen


5 Kommentare