Leere Hüllen geklaut: Notorischer Dieb muss ins Kittchen

24.8.2016, 09:48 Uhr
Leere Hüllen geklaut: Notorischer Dieb muss ins Kittchen

© Rurik Schnackig

Deshalb bekam der 23 Jahre alte Dieb vom Amtsgericht Neumarkt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten aufgebrummt, die nun nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Über das Strafmaß waren sich Richter Rainer Würth, Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam und auch Verteidiger Alois Kölbl einig.

Auch der Angeklagte war nach eigenem Bekenntnis nicht mit der Hoffnung zur Verhandlung gekommen, dass ihm der Knast doch noch erspart bleiben würde. Überhaupt legte der junge Mann so etwas wie eine Lebensbeichte ab. Er ist derzeit arbeitslos, habe etliche tausend Euro Schulden, sei psychisch angeschlagen, habe ein massives Alkoholproblem und in Folge dessen auch ein schwieriges Verhältnis mit der Familie. Immerhin begleiteten die Eltern ihren Sohn zur Verhandlung in Neumarkt.

Letzte Verurteilung im März

Thomas Leykam wertete zu Gunsten des Angeklagten das Geständnis schon bei der Polizei und die Schuldeinsicht. Gegen ihn sprächen die Vorstrafen und die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Die letzte Verurteilung datiert vom 30. März 2016.

Seiner Forderung von sechs Monaten ohne Bewährung schloss sich Verteidiger Alois Kölbl an, der überzeugt ist, dass sein Mandant ehrlich versuche, Konturen ins sein Leben zu bringen. Er habe erkannt, dass er selbst und niemand sonst für seine missliche Situation verantwortlich ist.

Richter Rainer Würth nahm die Bekenntnisse des Angeklagten mit leiser Skepsis zur Kenntnis und hofft, dass dies er nun den Worten und frommen Absichtserklärungen auch Taten folgen lässt.

Die Zeit im Gefängnis solle er nutzen, um vom Alkohol los zu kommen und die Formalitäten zu erledigen, die vor einer Entzugsbehandlung notwendig sind – einschließlich der Zusage zur Kostenübernahme.