Leiterin des Neumarkter KiGa St. Johannes suspendiert

19.10.2018, 18:32 Uhr

Die Kindergartenleiterin hatte gestern nach einer Krankheitsphase ihren Dienst wieder angetreten. Tags zuvor war Pfarrer Winner daheim bei ihr  erschienen und hatte die Herausgabe von Schlüsseln für den Kindergarten und Büroschränke verlangt. Die Kindergartenleiterin war aber während des unangekündigten Besuches beim Arzt.

Gestern früh hatte sich die Frau  wie jeden Tag mit etwa 20 Kindern zum sogenannten Morgenkreis zusammengesetzt, als Pfarrer Winner sie vor die Tür zitierte. Dort eröffnete der Geistliche der Kindergartenleiterin nach deren Darstellung: "Sie sind ab sofort vom Dienst suspendiert, freigestellt, verlassen Sie umgehend das Gebäude." Die Leiterin folgte Winners Aufforderung und händigte ihm den Generalschlüssel und drei Schlüssel für Aktenschränke im Büro des Kindergartens aus.

Nach Darstellung der Betroffenen sind mehrere Kinder, eine Praktikantin und eine Erzieherin in Tränen ausgebrochen, als sie erfahren haben, dass die Leiterin  von dem Domkapitular aus dem Dienst entfernt worden ist. "Es war schlimm, ich habe versucht, die Kinder zu beruhigen", berichtet sie.

Pfarrer Winner bestätigte gestern auf NN-Anfrage die Suspendierung der Kindergartenleiterin. Sie werde kommissarisch von Monika Nunner, Leiterin der Kindertagesstätte St. Elisabeth, vertreten. Winner begründete die Freistellung mit "mündlichen Vorausinformationen" aus einem Prüfbericht der staatlichen Kindergartenaufsicht im Landratsamt. Dieser ist aber nach Auskunft der Sachbearbeiterin Ursula Hollweck noch gar nicht abgeschlossen. Er soll erst in der ersten Novemberwoche vorgelegt werden.

Pfarrer Winner beruft sich jedenfalls auf Erkenntnisse, wonach ein "immenser Schaden für den Kindergarten" entstanden sei. Bei der Verwaltung der Einrichtung liege "vieles im Argen", während es in den drei anderen Kindergärten der Kirchengemeinde keine Probleme gebe. Er habe "lange zugeschaut" und wolle nun von St. Johannes "weiteren Schaden abwenden", sagte der Pfarrer.

Was die Suspendierung letztlich für das Arbeitsverhältnis bedeute, sei offen. Eine Kündigung sei nicht ausgesprochen worden, was angesichts der langjährigen Tätigkeit im kirchlichen Dienst nicht so einfach sei. "Vielleicht gibt es eine Chance", sagte Norbert Winner.

Kindergartenaufseherin Ursula Hollweck betonte gestern auf NN-Anfrage, dass nicht sie personelle Konsequenzen gefordert habe. Die nun erfolgte Suspendierung sei aber aus ihrer Sicht eine "nachvollziehbare Trägerentscheidung". Die staatliche Mitarbeiterin des Landratsamtes berichtete, dass sie der Kirchenstiftung von St. Johannes eine Frist bis zum 26. Oktober gesetzt habe. Bis dahin müsse diese diverse schriftliche Nachweise vorlegen.

Bereits seit Ende August dauere die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Geschäftsjahre 2016 und 2017 an und habe bisher nicht abgeschlossen werden können, weil ihr mehrmals der Zugang zum Büro des Kindergartens verweigert worden sei, berichtete Ursula Hollweck. Aber schon jetzt lägen ihr Informationen vor, wonach die Leitung des Kindergartens bei der kindbezogenen Förderung Daten eingetragen habe, "die nicht stimmen".

Voraussichtlich müsse die Kirchenstiftung als Trägerin einen fünfstelligen Betrag an die Stadt zurückzahlen, den letztlich der Freistaat von der Kommune wieder einfordern werde. Damit nicht genug: Die Kindergartenaufseherin habe "viele weitere Verfehlungen festgestellt". Und: "So etwas habe ich bei 50 Prüfungen noch nicht erlebt." Die Verhältnisse seien so "verheerend", dass sie als Aufseherin für den Kindergarten eine interne Revision fordern werde. Die Verantwortung trage die Leitung des Kindergartens. Nach Informationen der Neumarkter Nachrichten gibt es keinerlei Hinweise dafür, dass sich jemand persönlich bereichert haben könnte.

Zu den Vorwürfen nahm die suspendierte Kindergartenleiterin im NN-Gespräch nicht Stellung. Sie könne dies vor allem deshalb nicht, weil man ihr Auskunft über die Art der Belegprüfung und die bisherigen Beanstandungen verweigert habe. Das Büro des Kindergartens sei auch während ihrer Krankheit zugänglich gewesen; gestern habe sie bei Dienstantritt alles aufgeschlossen. Sie erklärte die angeblichen Mängel in den Verwaltungsunterlagen mit der seit 2016 defekten EDV-Anlage und dem nicht funktionierenden Internetanschluss, was deshalb bedeutsam ist, weil der Datenaustausch mit dem Landratsamt und der Stadt übers Netz erfolgt. Die Telekom und IT-Experten des Bistums hätten sich ohne Erfolg um eine Reparatur bemüht.

Sie  kritisiert "unterlassene Fürsorgepflicht" ihres Arbeitgebers. Dieser müsse dafür sorgen, dass sie über einen funktionstüchtigen Arbeitsplatz verfügt.

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