LSD-Besitz kam 23-Jährigen teuer zu stehen

15.2.2018, 14:08 Uhr

Die Polizei hatte bei dem Angeklagten (23) , als sie ihn in der Wohnung eines Kumpels unter die Lupe nahm, eine geringe Menge Cannabis gefunden. Zwei Trips hatte er besessen; einen wollte er selbst einwerfen, der andere war für den Gastgeber. Das hieß auf Juristendeutsch "unerlaubte Abgabe".

So ganz stimme nicht, was der Staatsanwalt vorgelesen habe, wandte der 23-jährige Angeklagte ein. Er habe das LSD nicht verkauft. "Das behauptet ja auch keiner", beruhigte ihn der Richter.

Staatsanwalt Paul Vogt hielt dem 23-Jährigen seine Aufrichtigkeit zugute und die Einsicht, sich da auf einen rechten Blödsinn eingelassen zu haben. Andererseits schlügen bei ihm zwei Eintragungen im Bundeszentralregister zubuche, eine davon einschlägig. Vogt forderte deshalb eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro. "Boah", stöhnte der Angeklagte "das sind ja über 3000 Euro". Er hatte richtig gerechnet.

Bevor der Richter das Urteil sprach, fragte er den Elektriker, ob er Ratenzahlung benötige. "Nein", antwortete der, "das zahle ich gleich alles". Das vernahm Rainer Würth mit Wohlgefallen.

"Machen Sie was draus"

Die Absicht, reinen Tisch zu machen, honorierte er und verhängte eine Geldstrafe von "nur" 40 Tagessätzen zu je 50 Euro. Mit dem Urteil verband er den Wunsch, den jungen Mann nicht mehr an dieser Stelle sehen zu wollen. "Sie haben doch einen guten Job und verdienen gutes Geld, machen Sie was aus ihrem Leben".

Die geladenen Zeugen wurden nicht mehr benötigt. Zwei von ihnen werden sich, wenn es nicht beim Strafbefehl bleibt, demnächst auf der Anklagebank wieder finden. Sie nutzten die Gelegenheit, um sich bei Richter Rainer Würth gleich mal zu erkundigen, was da eventuell auf sie zukommen könnte.