Mann frisiert Mofa: Drei Monate auf Bewährung

25.4.2016, 11:03 Uhr

Die Umstände, wie es dazu kam, weckten auch in Staatsanwalt Zuber ein gewisses Maß an Verständnis. Es war ein bitterkalter Tag, als der Angeklagte feststellte, dass die Nahrungsmittel im Haus zur Neige gingen. Da der Motor seines auf 25 Stundenkilometer beschränkten Mofas bei diesen Temperaturen nicht so recht arbeiten wollte und der Rückweg vom Supermarkt im zentralen Ort der Gemeinde zum Dorf, wo er wohnt, ziemlich steil ist, machte er die Drossel auf. Das Mofa hätte es sonst nicht „derschnauft“.

Der 48-Jährige, der von Erwerbsminderungsrente lebt, beteuerte vor Gericht, dass seine körperlichen Beschwerden es ihm nicht erlaubten, länger als zehn Minuten schmerzfrei zu gehen. Sein Mofa nach Hause zu schieben, hätte er nicht geschafft. Er sei auf den Untersatz angewiesen.

Kein Verbrecher?

Schon auf dem Parkplatz des Geschäfts wurde er von der Polizei angehalten. Für das aufgemotzte Zweirad hätte er einen entsprechenden Führerschein gebraucht, den er nicht hatte. Am Straftatbestand gebe es nichts deuteln, meinte Richter Rainer Würth. „Aber Sie sind, ohne meine Urteilsbegründung vorweg zu nehmen, kein Krimineller. Ihr Vergehen ist auch nicht mit dem zu vergleichen, wenn einer ohne Führerschein über die Autobahn brettert.“

Wegen der fünf Einträge im Bundeszentralregister, davon vier einschlägigen, und einer laufenden Bewährung war es für den Staatsanwalt keine Frage, dass hier eine Haftstrafe ausgesprochen werden müsse. Angesichts der besonderen Umstände wollte er die drei Monate aber nochmal zur Bewährung aussetzen, verbunden mit einer spürbaren Geldauflage von 500 Euro. Da der Angeklagte eine vorherige Geldauflage gerade abstottert, bot er ihm eine Ratenzahlung an.

Da blieb dem angenehm überraschten Verteidiger Geedo Paprotta gar nichts anderes übrig, als in allen Punkten zuzustimmen. Noch überraschter waren er und sein Mandant, als Richter Rainer Würth in seinem Urteil ganz auf eine Geldauflage verzichtete, ansonsten aber dem Antrag des Staatsanwalts folgte.