Mann schlug Bekannter mit der Faust ins Gesicht

7.7.2015, 16:31 Uhr

Die Mutter im Koma, der Vater alt und krank, das Verhältnis zu den Brüdern zerrüttet: Dem Angeklagten wuchs die Situation im August des vorigen Jahres über den Kopf, er flippte aus. Nachdem er eine Flasche Whisky geleert hatte – 2,36 Promille stellte die Polizei später fest – randalierte er vor seinem Wohnhaus. Mit einem Hammer in der Hand drohte er zwei Bekannten: „Kommt her, ihr Assis, ich hau‘ euch den Schädel ein!“ Dann schlug er mit dem Hammer gegen die Hauswand – Sachschaden: 250 Euro – und zog weiter.

Als nächstes suchte er eine Bekannte auf – er sagt, sie sei seine Freundin, die Frau bestreitet das aber – schlug dort die Eingangstür mit dem Hammer ein – Sachschaden: 500 Euro – und der Frau mindestens dreimal mit der Faust ins Gesicht. Sie trug ein blaues Auge und Kopfschmerzen davon. Etwas später stoppte die Polizei den 41-Jährigen auf dem Fahrrad, er wehrte sich gegen die Verhaftung, indem er um sich schlug und drei Beamte aufs Übelste beleidigte.

Vor Gericht gesteht der Angeklagte das alles ein, merkt nur an, die Faustschläge ins Gesicht seien nicht mit voller Kraft geführt gewesen. Wegen der tatsächlich eher weniger gravierenden Verletzungen der Frau nimmt ihm Richter Würth das auch ab.

„An dem Tag ist alles zusammengekommen“, versucht der Mann seine Ausraster zu erklären, außerdem: „Ich war strunzbesoffen.“ Er habe „Scheisse gebaut“ und stehe dazu. Bei den Bekannten, die er mit dem Hammer bedrohte, hat er sich mittlerweile entschuldigt. Auch die Polizisten bittet er im Gerichtssaal um Verzeihung.

Einiges auf dem Kerbholz

Amtsrichter Würth berücksichtigt dieses zwar zu seinen Gunsten, sieht aber ein anderes Problem: das Strafregister. Seit 1989 hat der 41-Jährige beachtliche 21 Einträge angesammelt. Von Beleidigung, Hehlerei und Fahrens ohne Führerschein über zahllose Diebstähle und Drogendelikte bis zu gefährlicher Körperverletzung und Raub ist alles dabei.

Von Bewährung also „kann keine Rede sein“, wie Richter Würth anmerkt. Er verurteilt den Mann schließlich zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnisstrafe. Damit mildert er die Forderung der Anklagevertreterin Sonja Mühlfeld etwas ab. Sie hatte auf zwei Jahre und zwei Monate plädiert. Der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger Christopher Lihl sind mit dem Urteil einverstanden, es ist also rechtskräftig. Im Gefängnis will der 41-Jährige eine Alkoholtherapie machen, das verspricht er am Ende, denn: „So kann es nicht weitergehen.“