Markt Hohenfels verzichtet auf eine Hundesteuer

21.10.2017, 08:10 Uhr

Einer Anregung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss heraus wurde bei der Sitzung ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2000 zur Einführung der Hundesteuer wieder aufgegriffen. Mit einem Ergebnis von 9:6 Stimmen war damals die Einführung einer Hundesteuer beschlossen worden.

Die Umsetzung dieses Beschlusses fand aber nie statt, weil es Meinungsverschiedenheiten über die Steuerpflicht von Angehörigen der Stationierungskräfte beziehungsweise des zivilen Gefolges gab.

Eine im seinerzeitigen Beschluss angeregte Lösung in Verbindung mit der Staatsregierung, anderen Gemeinden und den Stationierungsstreitkräften kam nie zustande.

Es sollte deshalb geklärt und in einem Beschluss dargelegt werden, wie künftig mit der Hundesteuer umzugehen sei. Dem Gremium wurden die Verfahrensweisen der Nachbargemeinden vorgestellt. Beispielsweise haben Parsberg, Lupburg, Velburg und Kallmünz eine Hundesteuer eingeführt. Es werden unterschiedliche Beträge erhoben: Die Spanne liegt zwischen 25 und 50 Euro je Hund. Für Kampfhunde werden höhere Beträge verlangt.

US-Bürger zahlen nichts

Auch die Kontroll- und Überwachungsmethoden sind unterschiedlich. Sie reichen von "keine Kontrolle" bis stichprobenartige Überprüfungen durch Gemeindeboten oder Bauhofmitarbeiter. Die jährlichen Einnahmen bewegen sich zwischen 3000 Euro bei kleineren und 10 000 Euro bei größeren Gemeinden.

Allen ist laut Bürgermeister Bernhard Graf eines gemein: Unterm Strich ist es ein Mehraufwand für die Verwaltungen, der sich nicht rechnet. Bei den Gemeinden mit einem hohen Anteil an US-Bürgern wie Vilseck, Grafenwöhr und Eschenbach werde zwar eine Hundesteuer erhoben, nicht jedoch von den US-Bürgern, weil sie als Stationierungsstreitkräfte dem Nato-Truppenstatut unterliegen.

Der Bürgermeister machte keinen Hehl daraus, dass er von einer Hundesteuer nichts hält. Der Aufwand im Vergleich zu den Einnahmen rechne sich nicht. In der Verwaltung, die von der Auslastung her ausgereizt sei, könne der Aufwand für die Steuer nicht zusätzlich ohne entsprechenden Personalansatz bewerkstelligt werden. Investitionen in eine Software zur Abwicklung der Hundesteuer müssten getätigt werden. Dann müssten zu viele Ausnahmen berücksichtigt werden. In der Regel seien Jagd- oder Schutzhunde von der Steuer befreit. Eine lückenlose Überwachung sei nicht möglich und letztendlich bezahle dann wieder nur der Ehrliche die Hundesteuer.

Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich manche Halter durch die Steuerzahlung auch noch rechtfertigt fühlten, dass ihre Tiere ihre Hinterlassenschaften überall liegen lassen dürfen. Die bekannten Probleme mit einigen Hundehaltern löse die Einführung einer Steuer nicht.

Nach ausführlicher Diskussion über das Für und Wider einer Hundesteuer beschloss der Marktgemeinderat mit nur einer Gegenstimme, keine Hundesteuer einzuführen. Damit ist der Beschluss aus dem Jahre 2000 abgearbeitet.

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