Mehr Feuerwerk für Brautpaare und Jubilare

1.10.2014, 16:00 Uhr

Der Verwaltungssenat verabschiedete gestern Abend nach lebendiger Diskussion eine entsprechende Satzung. Die sieht vor, dass bei Hochzeiten und runden Geburtstagen ab 80 Jahren ein Boden- oder ein Barockfeuerwerk gezündet werden darf. Ablehnungsgründe sind extreme Trockenheit, Nähe eines Waldes oder die Absicht, es um Mitternacht krachen zu lassen.

Obwohl sich in Neumarkt pro Jahr rund 400 Brautpaare das Ja-Wort geben, wird nicht mit einer Feuerwerks-Inflation gerechnet.

Ordnungsamtsleiter Christian Jäger spricht von rund 20 Anträgen bisher im Jahr und fünf bis acht Genehmigungen aus „begründetem Anlass“.

Dieser „begründete Anlass“ war einer, sich bei anderen Großen Kreisstädten umzuhören, wie die das handhaben. Denn die Kommune ist es letztendlich, die entscheidet. Zwölf von 21 Stadtverwaltungen, die geantwortet hatten, sind bei Hochzeiten und runden Geburtstagen großzügig.

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