Mehr Platz für Ferkel

16.1.2017, 11:00 Uhr
Mehr Platz für Ferkel

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Wir sprachen darüber mit Georg Leitermann, dem Leiter des Fachzentrums für Schweinezucht und -haltung am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Schwandorf, das für den Landkreis Neumarkt zuständig ist.

Herr Leitermann, was steht genau in der Verordnung für die Ferkelaufzucht?

Georg Leitermann: In der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung vom 1. August 2006, die zum 1. Oktober 2009 geändert wurde, ist geregelt, wie viel Platz einem Ferkel zugestanden werden muss. Bisher waren es für ein Ferkel von 20 bis 30 Kilogramm Lebendgewicht im Ferkelaufzuchtstall 0,30 Quadratmeter, nun sind es 0,35 Quadratmeter. Bestehende Stallungen hatten eine Übergangsfrist bis 4. August 2016. Nun gilt es für alle Schweineställe – egal ob alt oder neu.

 

Lässt sich dieser Teil der Verordnung ohne weiteres umsetzen?

Leitermann: Ein einzelner Ferkelaufzuchtplatz mit Lauf- und Liegefläche in einem Neubau kostet rund 250 Euro. Bei einem Sauenhalter mit durchschnittlich 50 Zuchtsauen gibt es etwa 230 Ferkelaufzuchtplätze. Durch die Neuregelung sind etwa zwölf Quadratmeter mehr Platz notwendig. Weil nicht jeder Halter komplett neu bauen kann, bleibt nur die Anzahl der Tiere zu reduzieren oder andere vorhandene Ställe für die Ferkelaufzucht umzurüsten.

 

Wie viele Betriebe betrifft das im Landkreis Neumarkt?

Leitermann: Im Landkreis gibt es 52 Ferkelerzeugerbetriebe. Etwa zwei Drittel der Betriebe mussten Anpassungen entsprechend der Verordnung vornehmen. Die Einhaltung überwacht die Abteilung Veterinärwesen am Landratsamt.aha

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