Messerstecher in Neumarkter Disco

7.12.2018, 07:28 Uhr

Wer schleppt eigentlich ein Messer mit in die Diskothek? Es wird dies eine der dringendsten Fragen des Strafverfahrens werden, das ab dem heutigen Freitag die 2. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beschäftigen wird. Beleidigung und gefährliche Körperverletzung wird einem 22 Jahre alten Produktionshelfer vorgeworfen – er soll, um zu provozieren, erst den Mittelfinger ausgestreckt haben und dann seinem Opfer mit Schwung in den Bauch gestochen haben.

Unheilvolle Mischung

Es sieht so aus, als wäre der Streit einmal mehr Folge der unheilvollen Mischung aus Alkohol und Aggression – tatsächlich hatte der mutmaßliche Messerstecher noch mehr als sechs Stunden nach der Tat, gegen Mittag, 0,5 Promille Alkohol im Blut, wie eine seinerzeit angeordnete Blutprobe ergab. Rechnet man diesen Wert zurück, bedeutet dies, dass er zum Zeitpunkt der Tat, gegen 5.30 Uhr, mit etwa einem Promille alkoholisiert war.

Es ist bei einer leichten Schnittverletzung geblieben – und wenn die Anklage zutrifft, dann liegt dies wohl auch daran, dass es dem Geschädigten gelang, den Angreifer zu Boden zu ringen. Zu einem weiteren Gerangel soll es trotzdem gekommen sein und offenbar versuchte der 22-Jährige dabei erneut mit seinem Messer zuzustechen.

Tod riskiert?

Wie immer in solchen Fällen, in denen ein Messer im Spiel ist, stellt sich dem verhandelnden Gericht die Frage, ab wann ein Täter den Tod seines Opfers wollte, wann riskierte und wann eine solche blutige Schlägerei schlicht eskalierte, bis sie fast tödlich endete.

Der Grat, den Vorsatz des mutmaßlichen Täters zu bestimmen, ist dabei schmal. Nimmt ein Streithansel, der im Bierzelt mit einem Maßkrug um sich schlägt, den Tod seines Kontrahenten in Kauf? Will jeder Schläger, der seinem Kontrahenten mit dem Fuß gegen den Kopf tritt, auch dessen Tod?

Im aktuellen Verfahren ist nicht von versuchtem Totschlag, sondern von Körperverletzung die Rede – aber, wie gesagt, die dringlichste Frage dürfte sein, wieso einer mit einem Messer in die Disco geht.

Drei Verhandlungstage sind derzeit vorgesehen, ein Urteil wird voraussichtlich am 3. Januar gesprochen.

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