Mikrozensus auch in Neumarkt gestartet

11.1.2019, 06:55 Uhr
Mikrozensus auch in Neumarkt gestartet

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Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Die gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt.

Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Datenschutz gewährleistet

Wie das Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensus-Befragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden dazu wöchentlich mehr als 1000 Haushalte, die nach einem objektiven Zufallsverfahren für die Erhebung ausgewählt wurden, befragt.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt.

Deshalb besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. "Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet", versichert das Bayerisches Landesamt für Statistik. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, seien zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Landesamt bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post einzusenden.

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