Milde Geldstrafe für Frührentner mit Drogenspritze

22.4.2018, 16:34 Uhr

Der Junkie steckte gerade in der Phase zwischen einem Drogenersatzprogramm ins nächste, als er in Neumarkt mit einer halb gefüllten Spritze erwischt wurde. Die Polizisten ließen den Stoff analysieren. Es handelte sich um einen Drogenmix, für den der Angeklagte ein Rezept benötigt hätte. "Sie hätten sich das Zeugs spritzen dürfen, aber es nicht besitzen", wandte sich Richter Rainer Würth an den Angeklagten und fügte an: "Ich weiß selbst, dass das ein wenig blöd klingt."

Der 36-Jährige habe sich "wie immer" kooperativ gezeigt, sagten die Polizisten aus, und die Spritze auch sofort herausgerückt. Auch vor Gericht leugnete der Angeklagte den Besitz nicht.

Nur die Menge sei eine wesentlich geringere gewesen, als in der Anklageschrift angegeben. Es sei nur eine halb gefüllte Diabetes-Spritze gewesen, bestätigten auch die Polizisten. Die Menge, die in der Anklage formuliert wurde, hätte ein Schnapsglas gefüllt. So räumten die Beamten auch ohne zu zögern ein, dass ihnen da wohl ein Ablesefehler unterlaufen sei.

Zu Geldstrafe verurteilt

Staatsanwaltschaftsvertreter Walter Beren glaubte den Beteuerungen des Beschuldigten, er habe die Spritze nur zum Eigenverbrauch dabei gehabt, nicht recht und sprach von einem Teilgeständnis. Gegen den jungen Mann spreche auch eine einschlägige Vorstrafe. Deshalb hielt er eine Haftstrafe von drei Monaten auf drei Jahre Bewährung für angebracht.

"Sie werden vermutlich um ein mildes Urteil bitten", wandte sich Richter Würth an den 36-Jährigen und überließ ihm das letzte Wort. So war es dann auch, gefolgt von der nochmaligen Beteuerung, dass die Droge nicht für den Weiterverkauf bestimmt gewesen sei.

Der Richter nahm dem Rentner (wegen Erwerbsunfähigkeit) das ab und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro, die er in Raten von 30 Euro abstottern kann.