Mit Luftgewehr auf Nachbarhaus geballert

19.10.2016, 10:24 Uhr
Der Angeklagte hatte die Fassade des Nachbarhauses ins Visier genommen.

© dpa Der Angeklagte hatte die Fassade des Nachbarhauses ins Visier genommen.

Von einer Dachluke aus nahm der Schützenbruder eine Straßenlaterne auf der anderen Straßenseite ins Visier. Doch die Mehrzahl der Treffer landete er auf der Fassade und einem Rollladen des Nachbarhauses gegenüber. Die Nachbarin war nicht begeistert und rief die Polizei. Die Beamten fanden bei der Hausdurchsuchung das Gewehr und einen Baseballschläger, der mit Nägeln beschlagen war. Und bei den Ermittlungen stellten sie fest, dass dem jungen Mann der kleine Waffenschein vom Landratsamt entzogen worden war und er ein Luftgewehr nicht besitzen, geschweige denn hätte benutzen dürfen. Deshalb war er vor dem Amtsgericht Neumarkt wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung angeklagt.

Belustigte Zeugin

Mit Wohlwollen registrierte Richter Rainer Würth, das der Produktionshelfer gar keine Anstalten machte, sich irgendwie rausreden zu wollen. Er hat sich bei der Nachbarin entschuldigt, und die war auch bemüht, keine große Sache daraus zu machen. „Ich nehme an, dass er mich nicht erschießen hat wollen“, sagte sie lachend, als ihr der Richter das Formular zur Zeugenentschädigung überreichte. Auszusagen brauchte sie wegen des offenen Geständnisses nicht.

Im Einvernehmen mit dem Richter nahm Thomas Leykam als Vertreter der Staatsanwaltschaft den Baseballschläger aus der Anklage. Er fiel nicht unter die Anordnung des Landratsamtes, die dem 27-Jährigen den Umgang mit frei verkäuflichen Waffen untersagt hatte.

Doch der junge Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Im Bundeszentralregister finden sich vier Einträge. Dennoch meinte Leykam, dass hier nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden könne. 80 Tagessätze zu 30 Euro schienen ihm angebracht. Pflichtverteidiger Werner Mümmler stimmte der Analyse des Anklagevertreters weitgehend zu. Doch würden 60 Tagessätze diese Dummheit seines Mandanten ausreichend sühnen.

Von reinem Blödsinn, in dem wenig kriminelle Energie stecke, sprach auch Richter Rainer Würth und wählte den Mittelweg. Sein Urteil: 70 Tagessätze zu 30 Euro. Die 2100 Euro können in Raten von 70 Euro abgestottert werden. Ausnahmsweise. Würth trug da den haushalterischen Einsprüchen der Ehefrau des Angeklagten Rechnung, die heftig aus der Zuhörerreihe protestiert hatte, als ihr Mann meinte, Raten von 100 Euro seien schon drin.

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