Nach Diebstahl: 34-Jähriger ignoriert Hausverbot

12.6.2018, 16:15 Uhr
Nach Diebstahl: 34-Jähriger ignoriert Hausverbot

© Stefan Puchner/dpa

Das hatte der Arbeitslose nicht beherzigt, als er in einer Tankstelle in Neumarkt Zigaretten kaufen wollte. Er bekam keine, weil er gerade zwei Wochen zuvor in eben dieser Tankstelle beim Klauen erwischt worden war. Das hatte besagtes Hausverbot zur Folge, das ihm angeblich auch noch schriftlich vom Chef persönlich in den Briefkasten geworfen worden war. Gesehen oder zur Kenntnis genommen hat er diesen Brief nicht, das spielte aber auch keine Rolle.

Ein Angestellter berichtete als Zeuge vor Gericht, dass der Beschuldigte zunächst nicht dazu bewegt werden konnte, die Verkaufsräume der Tankstelle zu verlassen. Dann tat er es doch, um dann gleich wieder zurückzukehren und provokant zu fragen, wo denn die Polizei bleibe. Die kam dann auch rasch.

Für diesen Verstoß gegen das Hausverbot setzte es einen Strafbefehl von 15 Tagessätzen zu 30 Euro. Richter Würth redete auf den Angeklagten ein wie auf einen kranken Gaul und er riet ihm dringend, den Einspruch dagegen auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Das lehnte der 34-Jährige hartnäckig und reichlich uneinsichtig ab. Erst als ihn Richter Würth damit konfrontierte, dass die Staatsanwaltschaft durchaus noch härter zulangen könnte, rang er sich widerwillig dazu durch.

"Das war eine gute Entscheidung", meinte Würth. Der Richter gab zu, dass bei der Erstellung des Strafbefehls die finanzielle Situation des Angeklagten falsch eingeschätzt worden sei. Deshalb halbierte er den Tagessatz auf 15 Euro. Die 225 Euro können in Raten von 45 Euro abgestottert werden.

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