|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Der 23 Jahre alte Mann räumte ein, im September 2012 vor einem Neumarkter Bistro auf den 21-Jährigen eingeprügelt zu haben.
Der Angeklagte erinnerte sich an den Abend wie folgt: Seine Freundin sei mit Freunden ausgegangen. Er selbst wollte nachkommen. Als er auf die Gruppe traf, war er bereits alkoholisiert. Wenig später stieß der 21 Jahre alte Mann auch dazu und grüßte die Freundin des Angeklagten. Dabei sei bei ihm eine Sicherung durchgebrannt, so der Angeklagte. Er ging auf den vermeintlichen Nebenbuhler los, warf ihn zu Boden, schlug mit den Fäusten auf ihn ein.
„Das ging alles so schnell, ich konnte mich nicht wehren“, so der 21-Jährige. Als Folgen blieben ihm eine Schädelprellung, Schmerzen im Auge und eine zerstörte Jacke.
Der Angeklagte gab zu, krankhaft eifersüchtig zu sein. Deshalb wolle er nun Hilfe in Anspruch nehmen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Seine 20-jährige Lebensgefährtin, die als Zeugin auftrat, bestätigte die Eifersucht ihres Partners. Jedoch sei er noch nie gewalttätig geworden.
Die beiden Beteiligten zogen einen Vergleich. Darin wurde festgelegt, dass der Angeklagte insgesamt 1750 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen hat.
Von strafrechtlicher Seite verurteilte Richter Rainer Würth den 23-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er zusätzlich 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Zugunsten des Verurteilten sprach, dass er keine Vorstrafen hat. Trotzdem hätte, so Würth, „weitaus mehr passieren können“.


|