Neumarkt: 19-Jähriger büßt für waghalsiges Überholen

1.4.2015, 11:20 Uhr
Neumarkt: 19-Jähriger büßt für waghalsiges Überholen

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Einen Linienbus wollte der 19-Jährige morgens am 31. Oktober 2014 um 7.45 Uhr überholen. Dabei folgte er dicht einem SUV, der am Bus vorbeizog und gerade noch vor dem Gegenverkehr wieder einscheren konnte. Für den 19-Jährigen, der mit seinem 15-jährigen Bruder in seinem BMW saß, reichte es nicht mehr, er fuhr in den Ford Focus einer damals 52-Jährigen.

Vor allem die Ford-Fahrerin hatte länger an den Folgen zu leiden: Sie erlitt einen Rippenbruch und Prellungen und war sieben Wochen krankgeschrieben. Noch jetzt zwicke die Hüfte etwas.

Als Zeugin sagte sie deutlich, dass für sie die Sache komplett erledigt sei, der junge Mann habe sich am Unfallort entschuldigt, habe sie dann noch mit seiner Mutter besucht und sich nach ihr erkundigt. „Ich bin bloß froh, dass es noch so abgegangen ist.“ Sie hat auch keinen Antrag auf Strafverfolgung gestellt.

Fahrlässige Körperverletzung lautet also der Vorwurf an den 19-Jährigen. Sein Verhalten nach dem Unfall sprach zugunsten des Angeklagten; er betonte mehrmals, dass er künftig besser aufpassen wolle. Sein Bruder und er litten nach dem Unfall unter Schleudertrauma und hatten blaue Flecken.

Der 19-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt ist bisher gerichtlich ein unbeschriebenes Blatt. Keine Einträge im Bundeszentralregister, keine im Verkehrsregister. Auch das spreche zu seinen Gunsten, so Amtsrichter Danny Schaller. Er behandelte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht; der junge Mann sei zwar ziemlich reif und wirke umsichtiger als mancher mit Mitte zwanzig, so Schaller, aber er stehe noch in der Ausbildung, wohne noch zuhause und daher sei Jugendstrafrecht anzuwenden.

Auch die Prognose der Jugendgerichtshilfe war komplett positiv: Der 19-Jährige sei laut seinen Eltern immer ein guter Kerl gewesen; von seinem Gehalt von netto 670 Euro spare er einen ordentlichen Teil, er sei wie ein Schwabe, sagte der Vater zur Gerichtshilfe.

Staatsanwältin Sabrina Thurner forderte 500 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot; da der Angeklagte einmal monatlich in die Berufsschule nach Neunburg vorm Wald fahren muss und auch in seiner Ausbildung auf den Führerschein angewiesen ist, verzichtete die Staatsanwältin in einem Nachtrag aufs Fahrverbot.

In seinem Urteil verhängte Schaller dann 500 Euro Strafe, die der 19-Jährige an die Ehe-, Familien und Lebensberatung Neumarkt zu zahlen hat, außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Schaller bezog mit ein, dass der Angeklagte den Schaden am eigenen Auto — rund 7000 Euro — selber zahlen muss, da die Versicherung das nicht übernimmt. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

Eindringlich ermahnte Schaller dann den jungen Mann noch einmal, künftig wirklich umsichtiger zu fahren; es sei „reines Glück“, dass die Sache nicht noch viel gravierender ausgegangen sei. Der 19-Jährige habe aber, ist sich Schaller sicher, einen Riesenschrecken von dem Unfall davongetragen, das werde nicht mehr passieren; nur daher verzichte er ausnahmsweise auf ein Fahrverbot.

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