Neumarkt: BN will Obergrenze für Sandabbau

24.11.2017, 09:23 Uhr
Neumarkt: BN will Obergrenze für Sandabbau

© Foto: André De Geare

Die geologischen Voraussetzungen vor allem im südlichen Landkreis seien für einige Firmen natürlich verführerisch, weil hier Jahrtausende alter, qualitativ hochwertiger Quarzsand lagert, so der BN. Das derzeitige Abbauverhalten zerstört nach Auffassung der Naturschützer aber nicht nur wertvolle Biotope und führt zu Waldrodungen, es bewirkt auch massive Veränderungen im Landschaftsbild, berührt oder beschneidet FFH-Gebiete und missachtet landschaftliche Vorranggebiete.

Wenn dann noch die abgebauten Flächen nicht ihrer eigentlichen Nachfolgenutzung, nämlich der Naherholung und Biotopentwicklung übergeben, sondern als Industriegebiet genutzt werden, so zum Beispiel in Sengenthal, dann ist Wachsamkeit angesagt, heißt es in der Stellungnahme.

Insgesamt sind laut BN zur Zeit im Landkreis rund 300 Hektar Fläche als Vorbehaltsgebiete und fast 200 Hektar als Vorranggebiete zum Sand- und Kiesabbau ausgewiesen. Im Änderungsvorschlag werden teilweise kleine Flächen reduziert, aber hauptsächlich nur deshalb, weil die Sandvorräte bereits vollständig ausgebeutet sind. Hier sei oft nicht explizit angegeben, welchem Zweck sie zukünftig dienen sollen.

Weitere Ausbeutung

Das Hauptanliegen des Änderungsplans liegt nach Meinung der Naturschützer jedoch in einer weiteren Ausbeutung des Sandvorkommens in den Gemeinden Sengenthal, Mühlhausen und Berching, aber auch Pyrbaum und Dietfurt seien betroffen.

In Sengenthal sollen demnach neue Flächen östlich von Reichertshofen, nördlich der Schliefermühle und südlich der Birkenmühle ausgewiesen werden, aber auch nordöstlich und südlich der Ortschaft.

"Der Ausbreitung des ortsansässigen Unternehmens muss eine Obergrenze gesetzt werden", so Sigrid Schindler vom Kreisvorstand. Die Bewohner von Sengenthal seien jetzt schon massiv belastet, die Erholungsfunktion des Wohnens auf dem Land werde durch weitere Abbaugebiete sehr stark eingeschränkt, außerdem sei eventuell sogar die Trinkwasserversorgung gefährdet.

Auch notwendige Überschwemmungsgebiete seien betroffen. Dies sei in Zeiten des Klimawandels mit zukünftigen Stark- und Dauerregen nicht verantwortbar.

In den Gemeinden Mühlhausen und Berching soll vor allem der Sandabbau im Wald von Weihersdorf bis Pollanten ausgedehnt werden. Hier wendet der Bund Naturschutz ein, dass diese Region ohnehin schon jetzt durch den Bau der Umgehungsstraße stark in Mitleidenschaft gezogen werde, und durch den bereits vollzogenen Abbau große Waldflächen geopfert wurden. Wie zur Tarnung habe man einige Baumreihen stehen lassen, wer sich aber die Mühe mache, ins Innere des Vorranggebiets zu spazieren, der erlebe eine Art "Mondlandschaft".

Der Wald zwischen Greißelbach und dem Sengenthaler Baggersee ist als Vorranggebiet ausgewiesen. Hier fordert der BN eine Rücknahme der Ausweisung um mindestens 30 Hektar Wald als Schutzzone für die Bewohner von Greißelbach.

Industriegebiet am Baggersee

Erforderlich sei dieser Waldbestand, weil die Abbauzone am Baggersee mittlerweile als Industriegebiet genutzt werde mit einer Asphaltmisch- und Asphaltrecyclinganlage und der damit verbundenen Feinstaubbelastung und einer Teststrecke für eine Schwebebahn, obwohl die Folgefunktion eigentlich der Naherholung dienen sollte. Deshalb hätten sich die Voraussetzungen für die einstige Abbaugenehmigung geändert und darauf sollte reagiert werden.

Der ökonomischen Ausbeutung der Landschaft stehen nach Ansicht der Naturschützer die Leitgedanken der Regionalplanung gegenüber.

Hier heißt es: "In Vorranggebieten für Natur und Landschaft soll den Belangen des Naturschutzes Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen eingeräumt werden. Sie sollen als naturnahe Bereiche gesichert, entwickelt und gepflegt werden. Erholungsnutzung soll dort grundsätzlich Vorrang vor störenden anderen Nutzungen erhalten."

Im Sinn der Nachhaltigkeit sollte deshalb nach Ansicht des BN versucht werden, Recycling von Abbruchmaterial zu fördern und dieses Material in Produktionsprozessen und Baumaßnahmen zu verwenden.

ZEine ausführliche Stellungnahme der Kreisgruppe ist auf der Homepage des Bund Naturschutz einsehbar.

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