Neumarkt: Freispruch für Fitnesstrainer

28.6.2017, 10:48 Uhr
Neumarkt: Freispruch für Fitnesstrainer

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Der 35 Jahre alte Fitnesstrainer hatte einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu 35 Euro bekommen, in dem ihm vorgeworfen wurde, einer Kundin 100 Euro geklaut zu haben. Dagegen legte er über seiner Anwältin Heidrun Mümmler Einspruch ein und hatte Erfolg auf der ganzen Linie. Sämtliche Verfahrenskosten übernimmt die Staatskasse.

Eine 26 Jahre alte Frau hatte in dem Studio den Angeklagten als "Personal Trainer" engagiert. Der Vertrag wurde im Januar dieses Jahres unterzeichnet. Schon wenig später sei sie, während sie duschte, Opfer eines Diebes geworden: 60 Euro fehlten aus der Geldbörse, die sie in der Umkleide abgelegt hatte. Am 7. Februar waren dann 100 Euro weg. Zu diesem Zeitpunkt befand sich neben ihr nur noch der junge Mann in dem Studio.

Die Kundin traute sich nicht, ihn direkt auf den Diebstahl anzusprechen. Später rief sie ihn aber vom Friseur aus an und schilderte ihm ihren Verdacht. Sie solle nicht zur Polizei gehen, das könne ihn den Job kosten, habe der Trainer gesagt. Wenig später habe er ihr 100 Euro in fünf Zwanziger-Scheinen gebracht.

Der Angeklagte hatte den Inhalt des Gesprächs in anderer Erinnerung. Die Frau habe ihn angerufen und gesagt, sie könne den Friseur nicht bezahlen, weil aus ihrer Geldbörse ein 100-Euro-Schein verschwunden sei. Da habe er fünf Zwanziger aus der Kasse genommen und ausgeholfen. Den "kurzen Dienstweg" wollte er später mit seiner Chefin abklären.

Grenzwertiger Griff in Kasse

"Ich habe den Eindruck", sagte Staatsanwältin Laura Heinz, "dass Sie beide aneinander vorbei geredet haben." Sie plädierte für Freispruch. Die Sache habe ein "Gschmäckle", aber auch nicht mehr. Der Angeklagte sage, er sie es nicht gewesen, und das Gegenteil sei ihm nicht zu beweisen. Hier stehe seine Aussage, dort nur die Vermutung der Zeugin.

Es sei denkbar, dass der 35-Jährige eine gute Kundin nicht wegen des Diebstahls durch einen Unbekannten verlieren wollte und er sich deshalb zu dem arbeitsrechtlich grenzwertigen Griff in die Kasse hinreißen ließ. Denkbar auch, dass er fürchtete, schon der Verdacht könnte ihm den Job kosten.

Seine Anwältin, selbst Kundin in dem Fitnessstudio, hat ihren Mandanten als fürsorglichen Trainer kennengelernt. Der Vorwurf, er habe geklaut, habe ihn schockiert. Ansonsten konnte sie sehr gut mit dem leben, was die Staatsanwältin gesagt hatte.

Richter Rainer Würth schloss sich dem Antrag auf Freispruch an. Er habe allerdings keine Zweifel daran, dass tatsächlich Geld abhanden gekommen sei. Deshalb hatte er auch dem Kriminalpolizisten auf den Zahn gefühlt, der ebenfalls als Zeuge geladen war. Für den war die Aussage der Frau absolut glaubwürdig und schlüssig. Der Strafbefehl wurde kassiert und der 35-Jährige verließ den Gerichtssaal unbescholten, wie er es vor dieser dubiosen Sache gewesen war.