Neumarkt: Haft für drogensüchtige Automatenknacker

7.2.2019, 18:00 Uhr
Neumarkt: Haft für drogensüchtige Automatenknacker

© Foto: Stadtwerke Neumarkt

Die Videoaufnahmen aus den Parkhäusern haben geholfen, die Täter zu überführen. Mehrere Wochen werden die Filme gespeichert; dazu gibt es unterschiedliche Meinungen:Kritiker sagen, dass die SWN eigentlcih zu lange die Viedoaufnahmen speichern.

Der 21-Jährige Haupttäter ist schwer drogenabhängig, sein Komplize mit einer 30-jährigen Karriere als Krimineller ebenfalls. Der Jüngere muss für zwei Jahre ins Gefängnis, der Ältere, der nur einmal Schmiere gestanden hatte, für ein Jahr. Das lag vor allem an seinen 25 Einträgen im Bundeszentralregister, davon 16 Eigentumsdelikte.

Der 21-Jährige, ein gelernter Zimmermann, war vor kurzem aus dem Bezirksklinikum in Regensburg entlassen worden, wo man sich seiner Drogensucht angenommen hatte. Er hatte sich auf eigenen Wunsch einweisen lassen. Er räumte alle ihm zur Last gelegten Taten bis auf den Automatenaufbruch im Parkhaus Rosengasse ein. Dort waren die Videoaufnahmen so schlecht, das der Täter nicht zu identifizieren war.

Derartige Schwierigkeiten hatte die Polizei in den anderen Fällen nicht. Meist war es die stets gleiche Kleidung, die den Täter verriet. Einmal war er deutlich zu erkennen, in den anderen Fällen war die Vorgehensweise nahezu identisch. Offensichtlich dasselbe Werkzeug, ein Brecheisen, war an der jeweils gleichen Stelle angesetzt worden, um die Abdeckung aufzuhebeln, hinter der sich die Geldkassetten befinden.

Die Beute war unterschiedlich hoch, meist beträchtlich, der Schaden am Gerät wurde mit jeweils 3500 Euro beziffert. Tatorte waren nachweislich das Parkhaus Ringstraße und die Tiefgarage unter dem Residenzplatz. Dazu kam noch der Diebstahl eines versperrten Mountainbikes in der Bahnhofstraße in Postbauer-Heng und vier Fälle von Ladendiebstahl am Unteren Markt und im Neuen Markt. Dabei hatte er es auf Markenkleidung abgesehen, die er dann offenbar weiterverkaufte, um damit seine Drogensucht zu finanzieren.

"Lass es sein"

Bei der illegalen Beschaffung von Geld ließ er sich durch nichts beirren. Die Polizei hatte ziemlich rasch herausbekommen, dass er hinter den Aufbrüchen der Ticketautomaten steckte, und der ermittelnde Beamte knöpfte ihn sich vor. "Lass es sein", habe er ihn gewarnt, erzählte der Polizist im Zeugenstand, "wir wissen dass du es warst". Es habe nichts gefruchtet. Der Ältere war offenbar nur einmal, und zwar in der Ringstraße dabei. Die Video-Aufzeichnungen verrieten sehr klar, dass er den Rucksack mit dem Werkzeug schleppte und sich dann um die Ecke stahl, um Schmiere zu stehen. Bei der Tat in der Tiefgarage war ein anderer Kumpan mit von der Partie. Der aber bekam kalte Füße und machte sich vom Acker, bevor der junge Mann zur Tat schritt. Auch das zeigten Video-Aufnahmen. Dieser Komplize ist aber inzwischen verstorben.

Im Rahmen der Ermittlungen war auch noch eine kleine Menge Haschisch sichergestellt worden, die dem Zimmermann zugeordnet werden konnte.

Das Geständnis beider Angeklagter ersparte zwölf der 13 geladenen Zeugen eine Aussage und verkürzte das Verfahren erheblich. Das wertete Staatsanwalt Andreas Künneke positiv. Gegen den 21-Jährigen sprach, dass er nur zwei Tage nach der letzten Verurteilung wegen Diebstahls erneut losgezogen war, um lange Finger zu machen. Der angerichtete Schaden sei beträchtlich und so komme nur eine Haftstrafe in Frage. Zwei Jahre lautete die Forderung des Staatsanwalts. Für eine Bewährung gebe es keine Argumente.

Der Komplize in der Ringstraße war erst im Mai 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden. Es war nicht das erste Mal, dass er eine Haftstrafe absitzen musste. Und auch nicht das letzte Mal. Denn für ihn forderte Künneke eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Rechtsanwalt Jürgen Mederer schloss sich in weiten Teilen der Argumentation des Staatsanwalts an. Doch gab er zu bedenken, dass sein 21 Jahre alter Mandant vor erst gar nicht langer Zeit in die Drogenkriminalität gerutscht sei. Er habe Schule und Lehre anständig abgeschlossen. Im Bezirkskrankenhaus habe er sich um eine Drogentherapie bemüht und auch schon die Zusage zur Kostenübernahme erhalten. Zwei Jahre, die der Staatsanwalt gefordert hatte, seien in Ordnung, Darauf habe er seinen Mandanten schon vorbereitet.

Für Rechtsanwalt Markus Meier ist der Tatbeitrag des älteren Angeklagten, den er als Pflichtverteidiger vertrat, am unteren Rand anzusiedeln. Er habe zwar den Rucksack mit dem Werkzeug getragen, da dieses aber bei den anderen Taten wieder verwendet wurde, gehe er davon aus, dass es dem Komplizen gehörte. Acht Monate Haft sollten genügen für einen Menschen, der seit Jahren ständig unter Drogen stehe.

Richter Würth folgte dem Vorschlag des Staatsanwalts und verurteilte den Zimmermann zu zwei Jahren Haft. In der Zeit solle er sich um eine Therapie bemühen. Er habe einen anständigen Beruf erlernt und noch eine Chance, dem Drogenmilieu zu entkommen.

Da hatte er beim Mittäter weniger Hoffnung, blieb aber mit einem Jahr etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Beiden wurde eine Leistung von 2000 Euro als Wertersatz für den angerichteten Schaden auferlegt, die sie in Raten abstottern müssen, wenn es ihnen möglich ist.

 

 

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