Neumarkter Fahrlehrer und Jurist im Clinch

9.12.2017, 09:53 Uhr
Neumarkter Fahrlehrer und Jurist im Clinch

Der Fahrlehrer, der den Juristen mit der Eintreibung von ausstehenden Summen beauftragt hatte, wirft diesem vor, davon mehr behalten zu haben, als ihm zugestanden hätte. Von 3000 Euro ist die Rede. Im Gegenzug behauptet der Rechtsanwalt, es seien noch 1350 Euro an Anwaltskosten offen.

Das Gericht muss nun heraus finden, ob es zutrifft, dass dem Juristen, wie offenbar durchaus üblich, eine Art Erfolgshonorar zugebilligt wurde. Das heißt, er müsse demnach zunächst für lau tätig werden und sich dann seinen Anteil nehmen, wenn er ausstehende Gelder erfolgreich eingebracht hat.

Der Anwalt dagegen behauptet, er hätte die Honorarabrechnung nach der gültigen Gebührenordnung erstellt und nur behalten, was ihm zustünde. Die Entscheidung wird erst kommendes Jahr erwartet.

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