Neumarkter Krankenpfleger handelt mit Diebesware

17.1.2018, 10:57 Uhr

So blieb unter dem Strich gewerbsmäßige Hehlerei übrig, die deutlich nachsichtiger bestraft wird, als wenn das Quartett tatsächlich als Bande aufgetreten wäre: Dann hätte das Gericht von einem Verbrechen gesprochen und entsprechend zugelangt.

Opfer der Taten, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckten, war neben den Käufern vor allem ein Unternehmen aus dem Landkreis, das Zubehör für Instrumente herstellt. Aus diesem Betrieb verschwanden auf bisher ungeklärtem Weg Einzelteile, die dann über Ebay neue Besitzer fanden. Den Kontakt zum Dieb hatte ein 50- Jähriger geknüpft, der früher in der Firma gearbeitet hatte. Seiner Ehefrau und einem befreundeten Ehepaar habe er erzählt, die Gegenstände stammten aus einem Werksverkauf.

Angeblich, um nicht den Eindruck zu erwecken, es laufe ein zweiter inoffizieller Werksverkauf, bat er die Freunde, die inzwischen weit weg vom Landkreis Neumarkt wohnen, über ihren Ebay-Account die Angebote ins Netz zu stellen und die Zahlungen zunächst auf ihrem Konto zu parken. Sie durften eine Provision von 25 Prozent behalten, den Rest überwiesen sie auf das Konto des 50-Jährigen und seiner Frau (43). Insgesamt wurde so über einen längeren Zeitraum die Summe von 12 634 Euro ergaunert.

Nur er habe davon gewusst

Über seinen Strafverteidiger Christoph Johannsen ließ der Krankenpfleger (50) erklären, dass er alles auf seine Kappe nehme. Die drei anderen seien nicht eingeweiht gewesen, dass es sich bei dem Zubehör um Diebesgut gehandelt habe.

Den Namen des Diebes weigerte er sich hartnäckig zu nennen. Das hätte neben der Polizei auch den Inhaber der bestohlenen Firma interessiert. Er war als einer von fünf Zeugen geladen. Wegen des umfassenden Geständnisses musste aber keiner von ihnen mehr aussagen.

Die Beichte des 50-Jährigen war auch für diesen selbst enorm wertvoll: Es ersparte dem Gericht viel Aufwand. Überdies wäre es schwierig geworden, so Richter Rainer Würth, dem Angeklagten nachzuweisen, dass ihm klar war, mit gestohlener Ware zu handeln.

Beachtlicher Schaden

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, würdigte das Geständnis, die glaubhafte Einsicht und dass der Angeklagte ein bisher unbescholtenes Leben geführt hat. Doch es handle sich um gewerbsmäßige Hehlerei über Jahre hinweg und mit einer beachtlichen Schadenssumme. Deshalb plädierte Leykam auf ein Jahr und sechs Monate Haft, die aber auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Eine Geldauflage stellte er ins Ermessen des Gerichts.

Den entstandenen Schaden müsse der Krankenpfleger natürlich in vollem Umfang (Wertersatz: 12 634 Euro) gut machen. Dazu zähle auch die Rückgabe der verkauften Einzelteile an die Herstellerfirma.

Bereit, reinen Tisch zu machen

Was da an Auflagen auf ihn zukomme, wisse sein Mandant und er sei auch bereit, sie alle zu erfüllen, er wolle reinen Tisch machen, sagte Rechtsanwalt Christoph Johannsen. Er erinnerte, dass der Angeklagte ja nicht nur seinen Anteil an der "Beute" erstatten müsse, sondern auch die 25 Prozent, die seine Freunde eingesteckt hatten.

Bei denen und der eigenen Ehefrau habe er sich übrigens längst entschuldigt – dafür, dass er sich ihrer "bedient" habe. Alles habe sich wieder eingerenkt. Auch dem Strafverteidiger war klar, dass es ohne Freiheits-strafe nicht abgehen konnte: Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sollten aber reichen, fand er. Von einer Geldauflage bat er, wegen der finanziellen Belastungen durch das zu erwartende Urteil, abzusehen.

Auf das Strafmaß von 15 Monaten kam dann auch Amtsrichter Rainer Würth. Allerdings hängte er noch eine Geldauflage von 2000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung an. Die Bewährungszeit legte er auf drei Jahre fest.