Neun Monate für gewalttätigen Annäherungsversuch

14.8.2018, 11:04 Uhr

Das ersparte der jungen Frau die Aussage vor dem Schöffengericht, und sie wurde nicht nochmal mit allen schmerzhaften seelischen und körperlichen Details dieser Nacht belastet. Auch der Zeuge der Anklage brauchte nicht mehr aufzutreten. Das war für ihn vielleicht auch besser so, denn mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Bitch, I‘m fabulous" (Schlampe, ich bin fabelhaft) war er – fallbezogen – eher peinlich angezogen.

Bei einer privaten Geburtstagsfeier in einem Ort im Landkreis war der nun Angeklagte der jungen Frau auf die Toilette gefolgt, hatte sie bedrängt und wollte, dass sie ihm ein Piercing an delikater Stelle zeige. Empört wies sie ihn zurück.

Höschen heruntergezogen

Doch der Familienvater ließ nicht von ihr ab. In einem angrenzenden Zimmer warf er sie auf das Sofa, drückte sie mit seinem Körper nieder und zog ihr Hose und Höschen herunter. Vergeblich versuchte er, ihr oral nahe zu kommen. Die junge Frau wehrte sich heftig, sagte ihm immer wieder, dass sie das nicht wolle und schlug ihm schließlich mit dem Bein gegen den Kopf, dass das Ohrläppchen blutete. Doch der stark alkoholisierte Mann ließ erst von ihr ab, als die junge Frau laut um Hilfe schrie. Da hatte er dann doch Angst, dass die übrigen Partygäste mitbekommen, was er sich gerade leistete.

Von seinem Verteidiger Jürgen Mederer war er gut beraten, den Vorfall so einzuräumen, wie ihn Staatsanwalt Robin Pyka aus der Anklageschrift vorgelesen hatte. Dazu hatte auch Richter Rainer Würth geraten. So könne er nochmal von einem minder schweren Fall ausgehen. Damit tat sich Robin Pyka zunächst etwas schwer. Aber angesichts der deutlichen Alkoholisierung, von der sein Opfer auch schon bei der polizeilichen Vernehmung gesprochen hatte, angesichts des Geständnisses und einer vagen Entschuldigung konnte er sich dazu durchringen, dieser strafmindernden Einschätzung zu folgen.

Doch es musste eine Haftstrafe ohne Bewährung werden, daran führte kein Weg vorbei. Denn der 28-Jährige steht unter laufender Bewährung, wenn auch nicht wegen eines einschlägigen Falls. Er hat jedoch in seinem Bundeszentralregister eine einschlägige Vorstrafe. Pyka forderte zehn Monate Haft und die Übernahme der Verfahrenskosten. Dem konnte sich Ulrich Weber, der Vertreter der Nebenklage, anschließen.

Einschlägig vorbestraft

Jürgen Mederer war klar, dass sein Mandant kaum um eine Gefängnisstrafe herum kommen würde. Er gab jedoch zu bedenken, dass der Kraftfahrer seit geraumer Zeit in einem festen Arbeitsverhältnis steht und mit seiner Lebensgefährtin ein kleines Kind hat. Was die einschlägige Vorstrafe betrifft, bat Mederer um Nachsicht. Mit 16 Jahren hatte der Angeklagte mit einem drei Jahre jüngeren Mädchen geschlafen, kurz vor dessen 14. Geburtstag. Die Frage der Bewährung stellte er deshalb ins Ermessen des Gerichts.

Die Schöffen und Rainer Würth brauchten nicht lange, um zu einem Urteil zu kommen. Es lautete auf neun Monate Haft ohne Bewährung. Das sei am unteren Rand. Der Richter wertete auch den Umstand, dass sich Täter und Opfer vor der Tat in gewisser Weise nahe gestanden hatten. Der Angeklagte hatte der jungen Frau einige Zeit zuvor ein Tattoo an einer Stelle gestochen, die auch nicht jedermann zu Gesicht bekommt.

Vom Alkohol enthemmt

Der junge Mann sei an jenem Tag vom Alkohol enthemmt gewesen und habe die Beziehungssituation offenbar völlig falsch eingeschätzt. Er sei aber auch nicht vor der Anwendung von Gewalt zurück geschreckt, und es habe nicht viel gefehlt, dann wäre die Sache völlig aus dem Ruder gelaufen. Nur die lauten Hilferufe hätten ihn bremsen können.