Nötigung beim Parken

22.8.2014, 17:46 Uhr

Der 34-jährige Gastronom kam gerade vom Einkaufen. Er war spät dran, parkte seinen Wagen auf seinem Privatparkplatz und versperrte damit einem Senior die Weiterfahrt. Er habe gleich wegfahren wollen, so der Angeklagte. Doch der Herr habe nicht warten wollen und sofort angefangen zu schreien und wild zu gestikulieren.

„Wieso sind Sie nicht gleich weggefahren“, fragte der Richter den Angeklagten, „es war ja jetzt kein abgerissener Finger, der sofort wieder angenäht werden musste.“ Der Angeklagte erklärte: „Der Dönerspieß musste aus der Kühlung direkt an den Grill.“ „Sie müssen ja nicht gleich Ihren Spieß fallen lassen und wegfahren“, entgegnete Würth, „den Mann rauszulassen hätte gereicht“.

Schließlich stellte der Richter das Verfahren gegen eine Auflage von 150 Euro ein.

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