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Die Neumarkter Aktiengesellschaft war Kunde eines Dekorpapier-Herstellers und wollte in Verfahrensakten einsehen, um eine Schadensersatzklage gegen das Unternehmen vorzubereiten. Doch nun hat das Bonner Amtsgericht entschieden, dass das Bundeskartellamt Unterlagen von Kronzeugen schützen darf und nicht herausgeben muss.
Der Hintergrund: 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen verschiedene Hersteller von Dekorpapieren eine Geldbuße wegen Preisabsprachen verhängt. Grundsätzlich ist die Behörde verpflichtet, gegenüber Geschädigten dieser Unternehmen Akteneinsicht zu gewähren. Zum Schutz der Kronzeugen wollte das Amt jedoch keine Einsicht gewähren. Pfleiderer klagte dagegen beim Amtsgericht in Bonn, das dem Kartellamt in seiner Entscheidung jedoch recht gab.
Welche Konsequenzen sich nun aus dem Urteil für das Neumarkter Unternehmen ergeben, ist nicht geklärt. Pfleiderer wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Urteil äußern.
Sa. 12.05.12
Fr. 11.05.12
Fr. 30.03.12
Do. 29.03.12