Pilsach: Neues Baugebiet wird über Bernthaler Straße erschlossen

28.7.2017, 19:09 Uhr
Pilsach: Neues Baugebiet wird über Bernthaler Straße erschlossen

© Wolfgang Fellner

Simon Klein vom Ingenieurbüro Petter aus Neumarkt präsentierte die aktuelle Planung. Die Erschließung erfolgt demnach über die Bernthaler Straße und beinhaltet zwei Zufahrtswege für das neue Baugebiet. Die Straße ist mit einer Breite von 7,5 Metern geplant und zusätzlich noch mit einem Versorgungsstreifen von 2,5 Metern Breite versehen. Die Wasserführung wird in zwei Schritte unterteilt und für die Entwässerung ist ein Trennsystem aus Mischwasser und Regenwasser geplant.

In Richtung Wünn am Ende des Baugebiets ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, so dass das dortige Wasser gesammelt und gedrosselt in die Pilsach geleitet wird. Zur Litzloher Straße ist ein Lärmschutzwall angedacht, dabei würde laut aktueller Planung ausreichend Platz für einen reinen Erdwall sein. Bei dieser Planung ist es notwendig, dass die Bernthaler Straße auf einer Länge von rund 200 Metern neu ausgebaut wird. Die vier Grundstücke, die sich direkt an der Bernthaler Straße befinden, werden mit der Vorgabe vergeben, eine private Verrohrung zu gewährleisten.

Der Pilsacher Gemeinderat stimmte den aktuellen Planungen einstimmig zu und wies darauf hin, dass die Kosten für den Ausbau der Bernthaler Straße erst mit der Rechtsaufsicht abgesprochen werden müssen, bevor gesagt werden kann, was auf die Anlieger zukommt.

Im Anschluss erfolgte eine kurze Diskussion über den künftigen Straßennamen innerhalb des Baugebiets, wobei sich das Gremium an den alten Flurkarten orientierte. Die daraus folgenden Vorschläge wie "Lehmgrube" oder "Kühgasse" wurden allerdings schnell verworfen. Da das Baugebiet in Richtung "Willnau" geht, legte das Gremium den Straßennamen "Zur Willnau" fest.

Vor dem Satzungsbeschluss wurden noch die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegungung zum Bebauungsplan behandelt, wobei im Vergleich zur erste Behördenbeteiligung kaum Änderungen entstanden sind. Einzig auf das Lärmgutachten und die Höchstgeschwindigkeit vom 50 km/h wurde hingewiesen. Jedoch ist der Gemeinderat der Meinung, dass diese Begrenzung und auch die Lärmschutzmaßnahmen sinnvoll sind.

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