Pilsacher Informationsfreiheit läuft bis Ende 2020

24.10.2017, 09:50 Uhr
Pilsacher Informationsfreiheit läuft bis Ende 2020

© Wolfgang Fellner

Die Gemeinderäte gingen damit über die Mustersatzung des Gemeindetages mit der Befristung auf zwei Jahre hinaus. Die Pilsacher Satzung tritt am 1. November 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Das hat Bürgermeister Adolf Wolf dem Gemeinderat vorgeschlagen. Damit soll vermieden werden, dass das im Frühjahr 2020 neu zu wählende Kommunalparlament ohne Informationsfreiheitssatzung in die neue Legislaturperiode geht und sich in der Einarbeitungszeit mit dem komplexen Thema befassen muss. Pilsach folgt bei der Laufzeit dem Vorbild Berngau.

Und die Gemeinde Pilsach folgt nur in diesem Punkt Verbesserungsvorschlägen des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) im Landkreis, der die Initiative für Informationsfreiheitssatzungen angestoßen hat. Der BJV drang allerdings auch in Pilsach nicht mit der Forderung durch, dass auch auswärtige hauptberufliche Journalisten zu den Anspruchsberechtigten im Sinne der Satzung gelten sollen. Das gewinnt für die alltägliche Arbeit der Medienschaffenden deshalb an Bedeutung, weil die inzwischen neun Mal in Landkreisgemeinden beschlossene Satzung auch die Möglichkeit der Akteneinsicht vorsieht. Diese haben zwar Gemeindeangehörige, nicht aber auswärtige Journalisten. Satzungsrechte genießen Medienschaffende von außerhalb bisher nur in der Gemeinde Berg und in Freystadt.

Bürgermeister Wolf hielt sich strikt an die Vorgabe des Gemeindetages. Bei Nachfragen hätten Zeitungsberichterstatter ohnehin immer alle Informationen erhalten. Daran werde sich nichts ändern, argumentierte der Rathauschef. In einer grundsätzlichen Stellungnahme erklärte Wolf eingangs: "Demokratie braucht Transparenz und Vertrauen." Das Recht der Einsichtnahme der Bürger in die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung sei geeignet, eine "gewisse Transparenz" zu schaffen und die Akzeptanz der Entscheidungen und das Verständnis für das gemeindliche Handeln zu steigern.

Bei der Darstellung der "zahlreichen Pro und Kontra" wies der Bürgermeister darauf hin, dass die Kommune nichts zu verheimlichen habe und schon bisher alle Anfragen erschöpfend beantwortet habe. Auch in Zukunft hätten aber Details von nichtöffentlichen Grundstücksverhandlungen oder Betriebsansiedlungen in der Öffentlichkeit nichts verloren.

"Keine große Belastung"

Adolf Wolf machte auf das Risiko zahlreicher Anfragen durch Reichsbürger aufmerksam, ein Phänomen, mit dem die Verwaltung schon konfrontiert worden sei. Niemand habe ein Interesse daran, gerade kleine Kommunalverwaltungen an ihrer "eigentlichen Arbeit" zu hindern. Gleichwohl erwartet der Bürgermeister "keine große Belastung" der Rathausmitarbeiter. Wolf rechnet nicht damit, dass sich an der bisherigen Praxis viel ändern wird. Die Mustersatzung des Gemeindetages im Landkreis Neumarkt schaffe einen entsprechenden Interessenausgleich zugunsten der Bürger, so Wolf.

Pilsach folgt auch in diesem Punkt der Vorlage des Kommunalverbandes: Für "Amtshandlungen" aufgrund der Informationsfreiheitssatzung werden Gebühren und Auslagen erhoben. Adolf Wolf verwies auf den Satzungstext, wonach die Gebühren so festgesetzt würden, "dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht".

Der Bürgermeister kündigte eine bürgernahe Anwendung an: Wegen einzelner Kopien werde man sich nicht anstellen. Kämmerer Johannes Gabriel nannte das Gegenbeispiel, das dann sehr wohl eine Kostenberechnung nach sich ziehen werde: Wenn jemand alle Gemeinderatsprotokolle über Jahre hinweg ausgedruckt haben wolle.

www.informationsfreiheit-neumarkt.de

Keine Kommentare