Pöbeleien endeten in einer Schlägerei

22.10.2014, 13:16 Uhr

Für Ömer G. (alle Namen geändert) sind dumme oder anzügliche Sprüche nichts Neues. Seit in mehreren arabischen Ländern die Terrorgruppe „Islamischer Staat“ auf dem Vormarsch ist, hätten sich allerdings die Ressentiments gegen türkische Staatsbürger wie ihn deutlich verschärft. „Man bemüht sich, wegzuhören, aber manchmal geht das halt nicht“, sagte der verheiratete Familienvater zu Richter Rainer Würth. An einem Spätnachmittag im Juli spazierte G. durch den Stadtpark. Auf einer Parkbank saß der 17-jährige Patrick S. mit seiner 16-jährigen Freundin und schaute Videos. Man habe sich darüber ausgetauscht und dabei mehrmals in Bezug auf das Gesehene „jou, wahrscheinlich“ gesagt.

Wüst beschimpft

Ömer G. will allerdings etwas anderes gehört haben: Als „Bastard“ und „Hurensohn“ soll ihn der Jugendliche tituliert haben. „Ich sagte dem Jungen, der soll das lassen und ging fort – aber er beschimpfte mich weiter“, erinnert sich Ömer G., der nach eigenem Bekunden damals „nicht meinen besten Tag“ hatte.

Es kam, wie es wohl kommen musste: Ömer G. zog Patrick S. am Ohr, um ihn zur Räson zu bringen, und gab ihm anschließend ein paar schallende Ohrfeigen. Ein ärztliches Attest bescheinigt, dass der 17-Jährige nach der Konfrontation Schürfwunden und Prellungen hatte. Der Jugendliche wehrte sich mit Fausthieben, weshalb auch G. einige Blessuren wie eine aufgeplatzte Lippe davon trug.

Aus Sicht von Richter Würth war die Auseinandersetzung „nicht ganz ohne“. Die beiden Kontrahenten hätten sich „gegenseitig nichts geschenkt“: „Du hast eine gefangen, er hat eine gefangen“, konstatierte der Richter, an den Jugendlichen gewandt.

Weil der Auslöser des Kampfs nach Würths Ansicht aber die Pöbeleien des 17-Jährigen waren, redete er ihm ins Gewissen, es „gut sein zu lassen“, zumal Ömer G. sich ausdrücklich für seinen „Ausraster“ entschuldigte. Manchmal wäre es „gesünder, den Deckel drauf zu lassen“, so Würth. Das Verfahren wurde eingestellt.

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