Polizei Neumarkt warnt: Verstärkte Kontrollen im Fasching

3.2.2018, 08:46 Uhr
Polizei Neumarkt warnt: Verstärkte Kontrollen im Fasching

© F.: Polizei

Herr Danninger, wie sieht die Entwicklung der Unfälle unter Alkoholeinwirkung aus?

Michael Danninger: 2017 haben wir leider einen Anstieg der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zu verzeichnen. Auffallend ist, dass der Anstieg insbesondere auf alkoholisierte Radfahrer zurückzuführen ist.

Was passiert bei Alkohol am Steuer?

Danninger: Bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz vor. Für Fahranfänger im Bereich der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Ab 1,1 Promille besteht beim Kraftfahrzeugführer der Verdacht einer Straftat der Trunkenheit im Verkehr. Stets muss es sich jedoch um sogenannte folgenlose Trunkenheitsfahrten handeln, das heißt, es liegen keine alkoholbedingten Fahrfehler oder gar ein Unfall vor. In diesen Fällen ist bereits ab 0,3 Promille der Verdacht der Straftat gegeben.

Welche Konsequenzen drohen einem Fahrer?

Danninger: Im Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen empfindliche Geldbußen, im Strafverfahren Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe. Daneben sind die angeordneten Fahrverbote oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis zu bedenken.

Was wünschen Sie sich von den Faschingsfans?

Danninger: Feiern Sie vergnüglich Fasching! Denken Sie aber bereits davor an die Heimfahrt – sei es mit einem nüchternen Fahrer, dem Taxi oder dem ÖPNV – zum Wohl aller und von Ihnen selbst. Die Neumarkter Polizei wird ihren Teil zu Ihrer sicheren Heimfahrt beitragen und wünscht Ihnen allen eine unfallfreie Faschingszeit!

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