Putzmann am Neumarkter Bahnhof verprügelt

1.7.2016, 15:17 Uhr

Der 23-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Amberg-Sulzbach war wegen Bedrohung und Körperverletzung angeklagt. Die mutwillige Tat hatte sich am frühen Morgen des 1. April im Neumarkter Bahnhof zugetragen. Betroffen waren Männer, die dem schwer angetrunkenen jungen Mann zufällig über den Weg gelaufen waren.

Ein Mitarbeiter der Putzkolonne wollte gerade seine Arbeit antreten, als der junge Bursche provozierend vor ihm rumtänzelte. „Schleich‘ dich“, habe er gesagt, erinnerte sich der Zeuge, „ich will hier meine Arbeit machen“.

Auch der Lkw-Fahrer, der das Café im Bahnhof gerade beliefert hatte, musste sich die Rumkasperei gefallen lassen. Als er den Hampelmann wegscheuchte, machte der mehrmals eine eindeutige Geste mit dem Finger über die Kehle. Ihm sei schon etwas mulmig gewesen, sagte der Trucker vor Gericht aus. Er habe ja nicht gewusst, ob der andere tatsächlich ein Messer einstecken habe.

Der 23-Jährige fand daraufhin wieder Spaß daran, den Mann von der Gebäudereinigung zu belästigen. Als der sich das verbat, bekam er die Fäuste zu spüren. Allerdings gingen die Schläge gegen die Brust und nicht ins Gesicht, wie es zunächst in der Anklageschrift geheißen hatte.

Bierdose geschleudert

Jedenfalls knickte der stämmige Mann kurzzeitig ein und verlor seine Brille. Dem gezielten Wurf mit einer vermutlich vollen Bierdose habe er gerade noch ausweichen können. Das hatte auch der Betreiber des Cafés auf Nachfrage von Richter Rainer Würth so gesehen.

Der Angeklagte, dem der Richter kurz mal erklären musste, dass ein Gerichtssaal kein Ort zum Grimassen ziehen sei, räumte zwar die Halsabschneidergeste ein, den Reinigungsmann will wer aber nicht angefasst und auch keine Bierdose nach ihm geworfen haben.

Das war angesichts der übereinstimmenden Zeugenaussagen unglaubhaft, zumal keiner der Beteiligten ein Interesse daran hatte, dem jungen Mann etwas am Zeug zu flicken. Selbst der Putzmann hatte keine Anzeige erstattet. Das hatte die Polizei besorgt, nachdem sie vom Café-Betreiber gerufen worden war.

Möglich auch, dass sich der Angeklagte tatsächlich nicht mehr an alles erinnern konnte. Sein Kumpel erzählte als Zeuge, dass die beiden die Nacht durchgemacht und jeder zehn bis 15 Bier getrunken hatten.

Staatsanwältin Rebekka Übler attestierte dem jungen Mann deshalb auch eine gewisse, Alkohol bedingte, Enthemmtheit und Übermüdung, die ihn eventuell aggressiv gemacht habe.

„Nix G‘scheites“

Richter Rainer Würth versuchte etwas mehr über den bockigen 23-Jährigen zu erfahren, stieß aber auf reichlich Lethargie. Die Gesellenprüfung hat er sausen lassen, an den Zeitpunkt der Rückkehr von einem mehrmonatigen Aufenthalt in Kolumbien konnte oder wollte er sich ebenso wenig erinnern, wie an das, was er dort getrieben hat: „Nix G‘scheites“, war ihm immerhin zu entlocken.

Woher möglicherweise der Wind weht, könnten die beiden schon etwas länger zurück liegenden Jugendstrafen erklären. Da war es um Kauf und Besitz von Drogen gegangen.

Rebekka Übler sah den Vorwurf der Bedrohung, der vorsätzlichen Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung als erwiesen. Mit einer Geldstrafe sei es nicht mehr getan. Sie forderte sechs Monate Freiheitsentzug auf drei Jahre Bewährung, die Zuteilung eines Bewährungshelfers und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Richter Rainer Würth folge der schlüssigen Argumentation der Staatsanwältin und weitgehend ihrem Antrag, blieb aber mit fünf Monaten Haft etwas unter ihrer Forderung.

Nachdem er sich vom Richter erklären hatte lassen, dass ein Bewährungshelfer hilft, wie der Name schon sagt, und keine menschliche Überwachungskamera ist, nahm der Angeklagte das Urteil an. Jetzt sei es an ihm, allmählich erwachsen zu werden, gab ihm Würth mit auf den Weg. Sonst habe es sich das nächste Mal mit Bewährung.