Pyrbaum bekommt Informationsfreiheit

24.1.2018, 11:55 Uhr
Auch die Gemeinde Pyrbaum regelt den Zugang der Bürger zu Informationen aus dem Rathaus.

© dpa Auch die Gemeinde Pyrbaum regelt den Zugang der Bürger zu Informationen aus dem Rathaus.

Am Ende der Debatte sagten 13 von 19 anwesenden Mandatsträgern Ja zur Grundfrage, ob das Bürgerrecht der Informationsfreiheit in einer eigenen Ortssatzung geregelt werden soll. Schließlich stimmten zwölf Gemeinderäte für die Mustersatzung des Gemeindetages im Landkreis. Diese Vorlage war von einer Bürgermeister-Arbeitsgruppe als restriktives Gegenmodell zu einer freizügigeren Mustersatzung des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) ausgearbeitet und mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt worden.

Die Pyrbaumer Satzung tritt am 15. Februar in Kraft und ist bis zum Ende der Legislaturperiode am 30. April 2020 befristet. In den Genuss eines besonderen Informationsanspruchs an das Rathaus kommen allerdings nur "Gemeindeangehörige" und keine auswärtigen Bürger oder hauptberuflichen Journalisten, die ihren Wohnsitz nicht in Pyrbaum haben — Letzteres war eine Forderung des BJV gewesen.

Bürgermeister Guido Belzl verwies auf die Verständigung "auf Landkreisebene", den Anspruch wegen der "Unsicherheiten" der neuen Norm nur Gemeindeangehörigen zuzugestehen. Nicht zur Sprache kam, dass eine Gemeinde (Berg) ein allgemeines Bürgerrecht verankert hat und drei Gemeinden (Lauterhofen, Freystadt und Mühlhausen) der Presse ein besonderes Auskunftsrecht eingeräumt haben.

Der Bürgermeister argumentierte, dass die Presse angesichts des Grundgesetzes und anderer Vorschriften auf eine solche Ortsnorm "weitgehend nicht angewiesen" sei. Der CFW-Fraktionsvorsitzende Gerhard Meyer plädierte ausdrücklich dafür, dass die "Presse ausgeklammert" bleibt und bezeichnete die Satzung als "reine Modeerscheinung", die nicht notwendig sei. Der Freie-Wähler-Fraktionschef Stefan Zeltner, im Hauptberuf Finanzreferent des Marktes Wendelstein, hielt überhaupt nichts davon, "jedem, der einen Journalistenausweis hat, einen Freibrief dafür zu geben, dass er sich alle Informationen aus dem Rathaus holen kann". Für einen anderen Gemeinderat ist nicht auszudenken, "was Journalisten alles anstellen können".

Monika Werft (Grüne) plädierte dagegen für ein "Signal der Transparenz" und ein Recht für alle Bürger. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Lippmann sah in einem Informationsrecht ohne Einschränkungen einen "Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie". Das Verhältnis zu recherchierenden Journalisten solle man "partnerschaftlich" sehen. Auch Gabriele Zehnder (CFW) sprach sich für ein Signal der Offenheit aus.

Nach dem Pyrbaumer Votum ist spannend, ob auch die Kreisstadt Neumarkt eine Satzung bekommt. OB Thomas Thumann hatte vor der Wahl die Absicht erklärt und das Thema dann zur Chefsache gemacht. Nach einer Debatte im Verwaltungssenat ist die Informationsfreiheit nicht mehr auf einer Tagesordnung aufgetaucht.

Die Informationsfreiheit als eigenes Ortsrecht haben bisher ausdrücklich abgelehnt oder noch nicht eingeführt: Neumarkt, Hohenfels, Lupburg, Breitenbrunn, Seubersdorf und Dietfurt. Damit haben 13 von 19 Gemeinden des Landkreises Neumarkt Informationsfreiheitssatzungen. Bayern- und wahrscheinlich auch bundesweit gibt es keinen Landkreis, in dem so viele Kommunen das Bürgerrecht in Form einer Ortssatzung verankert haben.

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