Rabiater Gast bei den Reservisten

11.1.2019, 09:38 Uhr
Rabiater Gast bei den Reservisten

© Rurik Schnackig

Ein Fußtritt gegen den Kopf ist immer eine böse Sache. "Es hätte weit schlimmeres passieren können als das gebrochene Nasenbein", sagte Amtsrichter Rainer Würth. Dass das Urteil nicht härter ausfiel, lag auch mit daran, dass das Opfer der Gewalttat sich nicht gerade deeskalierend verhalten hatte.

Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Angeklagte mit seinem Cousin in Deining "einige Jägermeister" getrunken. Auf dem Heimweg kamen sie gegen 23 Uhr an einem Zelt vorbei, in dem die Reservistenkameradschaft Deining die Eröffnung ihrer Geschäftsstelle feierte. "Es war ein schöner Abend", sagte ein Zeuge.

Der 29-jährige Arbeiter sah die Bundeswehr-Fahne und schimpfte laut vor sich hin – "irgendwas mit Nazis". Das wollte nun der Ortsvorsitzende der Reservisten nicht auf sich sitzen lassen. Er stürmte hinaus. Es kam zum Wortgefecht. Doch die Situation beruhigte sich schnell, als die zwei verbliebenen Gäste hinzukamen und im Cousin des Angeklagten einen ehemaligen Arbeitskollegen erkannten. Man reichte sich die Hände – mit einer Ausnahme.

Davon gerannt

"Mit so einem wie dir rede ich gar nicht", sagte der RK-Vorsitzende zum Angeklagten. Der tickte daraufhin aus, schubste seinen Kontrahenten zu Boden, wo sie weiter rangelten. Die Streithähne wurden schnell getrennt, doch plötzlich trat er zu, traf seinen Gegner am Kopf und rannte davon. Die anderen hinterher, aber sie waren nicht schnell genug.

Vor Gericht versuchte sich der Angeklagte herauszureden. Beim Aufstehen sei sein Knie zufällig am Kopf des Anderen gelandet. Davongelaufen sei er, weil er Angst gehabt habe. Doch nach den ersten Zeugenaussagen und einer längeren Unterbrechung, in der sich sein Anwalt mit Richter und Staatsanwältin unterhielt, räumte er die Vorwürfe restlos ein.

Angst vor dem Gefängnis

Der Grund für die Ausflüchte: Angst. Nicht vor seinem Kontrahenten, sondern vor dem Gefängnis. Denn wegen seiner Vorstrafen – kleinere Drogendelikte und zuletzt auch Beleidigung und Nötigung – fürchtete er nun eine Haftstrafe zu bekommen.

Ein Jahr ohne Bewährung forderte die Staatsanwältin Lisa Rackl, auf sechs Monate mit Bewährung plädierte sein Anwalt. Richter Würth verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft mit einer dreijährigen Bewährungszeit. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten sowie ein Betrag von 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Auch wenn er diese in 100-Euro-Raten abstottern darf, ist es eine spürbare finanzielle Belastung für den Arbeiter, der von seinem 1600 Euro Netto-Einkommen schon über 300 Euro monatlich als Unterhalt für ein Kind bezahlt.

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