Sandgrube Lähr: Genehmigung für Abbau erteilt

16.9.2014, 06:00 Uhr
Sandgrube Lähr: Genehmigung für Abbau erteilt

© Biersack

Die Genehmigung ist nun bestandskräftig. Die nächste Maßnahme wird sein, den Kiefernwald zu fällen, der das erste von zehn Teilstücken bedeckt. Die Rodungsarbeiten können aus naturschützerischen Gründen erst Ende des Monats beginnen.

Die Einspruchsfrist gegen das Vorhaben der Sand- und Baustoffwerke Neumarkt lief ab, ohne dass das Verwaltungsgericht Regensburg bemüht worden wäre. Auch die Stadt Neumarkt hat auf einen Widerspruch verzichtet. Es wäre eigenartig, sagt Leitender Verwaltungsdirektor Josef Graf, wenn die Kommune, die privatrechtlich im Vertrag mit dem Sand abbauenden Unternehmen steht, auf öffentlich-rechtlicher Seite gegen eben diesen Vertrag vorgehen würde.

Im Stadtrat sei, so Graf, der Sandabbau diskutiert und die Zustimmung mit Bedingungen zum Schutz des Trinkwassers verknüpft worden, die das Bergamt Bayreuth in seiner Beurteilung berücksichtigen sollte.

Keine Klage

So sieht man das auch im Stadtplanungsamt, das für eine Klage zuständig gewesen wäre, aber davon abgesehen hat. Stadtbaumeister Matthias Seemann erklärt auch warum. So existierten uralte und immer wieder fortgeschriebene Verträge mit der Firma Zapf, zu der das in Neumarkt ansässige Förderunternehmen gehört. Doch angesichts der sensiblen Situation habe die Verwaltung eine ausführliche Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde, das Bergamt in Bayreuth ausgearbeitet, in der auf die Problematik des Trinkwasserschutzes im vom Sandabbau betroffenen Bereich hingewiesen wurde.

Das Bergamt habe nach seiner Einschätzung die Vorgaben und vorgeschlagenen Schutzmaßnehmen aus dieser Stellungnahme in seinem  Genehmigungsbescheid eingearbeitet, sagte Seemann.Warum also Einspruch erheben, wenn er erstens nicht nötig und zweitens aussichtslos wäre? Denn Regionalplan und Flächennutzungsplan sehen dieses Areal für die Gewinnung des Rohstoffes Sand vor. Eine einseitige Kündigung der Verträge hätte erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich gezogen.

Wie danach im Sinne des Natur- und Trinkwasserschutzes zu verfahren sei, müsse als Detailfrage später geklärt werden. Denn da gebe es durchaus unterschiedliche Meinungen, sagt Seemann. Die reichen von Rekultivierung, über gezielte Aufforstung bis dahin, die Sandflächen als Biotope zu pflegen oder sie sich selbst zu überlassen.

Naturgemäß runzeln die Fachleute bei den Stadtwerken bei jedem Eingriff in das Trinkwassereinzugsgebiet die Stirn. „Wir sehen das nicht gern“, gesteht Peter Stemmer, aber gerade in diesem Bereich war die Sandabbaugenehmigung Jahrzehnte älter als das Schutzgebiet, das erst 1997 eingerichtet wurde.“ Mit der jetzt gefundenen Lösung könnten die Werke allerdings leben. Die besagt, dass jährlich nur ein Hektar der Fläche abgeräumt werden darf, so dass sich die Ausbeutung mindestens über ein gutes Jahrzehnt hinziehen werde.

Mechanischer Filter

Sorgen macht Stemmer nämlich weniger die Ausbeutung der nis zu 14 Meter starken Sandvorkommen in diesem Zustromgebiet hinunter zur Miss. Denn Sand wirke allenfalls als mechanischer Filter für feste Schadstoffe, die durch die Luft eingetragen werden. Die zwei Meter Sand, die über der grauen Tonschicht erhalten bleiben müssen, reichten dafür aus.

Wichtiger für den Trinkwasserschutz sei die etwa 30 Zentimeter starke belebte Schicht Oberboden, in der Kleinstlebewesen und andere Prozesse Schadstoffe abbauen. Deshalb werde der weggeschobene biologisch aktive Boden deponiert und nach der Ausbeutung des für die heimische Bauindustrie unverzichtbaren Rohstoffes Sand wieder aufgebracht. Dann werde die Natur das Gelände wieder zurückerobern.

Auch undogmatische Naturschützer malen den Teufel nicht an die Wand. „Für die Natur ist Zerstörung auch Neubeginn“, stellte Georg Knipfer vom Landesbund für Vogelschutz fest. Er hat die neuen Lebensräume in aufgelassenen Sandgruben schon auf Fauna und Flora untersucht.
 

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