Schwarzfahrten ohne Folgen

18.8.2014, 10:10 Uhr

Eine 54-Jährige und eine 24-Jährige saßen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis vor Gericht. Richter Rainer Würth ließ aber beide Verfahren ohne Auflage einstellen.

Die 53-Jährige wurde fünfmal ohne Ticket in der S-Bahn erwischt, so der Tatvorwurf. An einem Tag sogar morgens bei der Hinfahrt und abends bei der Rückfahrt. Da die Angeklagte nach einer früheren Verhandlung schon eine Geldstrafe dafür gezahlt hat, beendete der Amtsrichter die Verhandlung mit folgenden Worten: „Wenn Sie noch mal hier auftauchen, stell ich nichts mehr ein.“

Nie Schwierigkeiten

Die 24-Jährige erklärte ihre Geschichte vor Gericht: Sie sei mit ihrem Verbundausweis zu einer Verkaufsstelle für Tickets gegangen. Dort habe ihr die Angestellte ein Wochenticket nach Regensburg verkauft. Mehrmals wurde sie während der Fahrten kontrolliert. Es habe nie Schwierigkeiten gegeben.

Beim fünften Mal habe jedoch ein anderer Schaffner kontrolliert und sie darauf hingewiesen, dass ihr Verbundpass für diesen Raum nicht gültig sei. Sie habe sich sofort ein neues Ticket gekauft. Trotzdem habe der Schaffner ihren Namen notieren müssen — und sie landete nun auch vor Gericht. Richter Würth witzelte nach der Verhandlung: „Stehen die von der Bahn jetzt auch unter Verfolgungszwang?“

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