Sengenthal erlaubt kleine Fotos auf dem Grab

18.5.2015, 13:41 Uhr

((ContentAd) Die Grabgestaltung wurde stärker freigestellt, Abdeckplatten sind ebenso zulässig wie Kies in gedeckten Farben – auch auf Erdurnengräbern. Die Begrenzungen dürfen als Metallrahmen oder als Naturstein ausgeführt sein, maximal fünf Zentimeter breit.

Auf dem Friedhof Reichertshofen sind Erdurnengräber auf 1,2 mal 0,8 Meter festgelegt worden; am Kopfende darf eine schräg gestellte Steinplatte stehen. In Sengenthal liegt die Größe bei ein mal 0,6 Meter. Hier sind bei Urnengräbern auch Stelen bis zu einem Meter Höhe erlaubt. Die bisher im Einzelfall genehmigte Verkleinerung von Grabbeeten auf 1,4 mal 1, 4 Meter ist nun allgemein gestattet.

Frist läuft

Bis zum 31. Mai ist die Bürgerbeteiligung beim Lärmaktionsplan der Bahn möglich. Bürgermeister Werner Brandenburger forderte betroffene Bürger und Vereine auf, sich unbedingt zu beteiligen. Die Gemeinde weist selbst auf die Lücken im Lärmschutzwall der Bahnlinie hin.

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