SMS-Schikane nach Höllentour im Rufbus

5.2.2016, 17:00 Uhr

Immer wieder piepste im August des vergangenen Jahres das Handy des Busfahrers – und es waren keine erfreulichen Mitteilungen, die der Mann auf seinem Display las. Dass er mangels Hirnmasse nicht verstehen könne, was man ihm mitteile, war da noch die harmloseste Botschaft. Sogar Drogenhandel mit Minderjährigen und Pädophilie warf ihm der Absender vor, in weitaus derberen Worten, versteht sich.

Vorausgegangen war eine zunächst alltägliche Fahrt mit einem Rufbus, also jenes Verkehrsmittel, das bei Bedarf fährt und für das man sich vorher anmelden muss. Recht nahe beim Fahrer saß der Angeklagte, Siegfried M. (Name geändert). Die beiden kennen sich, befreundet sind sie nicht. Wie Siegfried M. (49) vor Gericht sagt, war der Fahrer so unterwegs, dass der vom Volksmund geprägte Begriff „gesengte Sau“ nicht übertrieben wäre. Wegen einer Umleitung ging’s über Wald- und Feldwege sowie Schotterpisten — der Fuß des Fahrers immer hart auf dem Gaspedal. Siegfried M. wurde bang zumute und er wies den Fahrer mehrmals und in steigernder Deutlichkeit auf das unangemessene Fahrverhalten hin.

Den Fahrer soll das beflügelt haben. Er griff zu seinem Handy, das Tempo unvermindert, und sagte seiner Freundin: „Du, der M. sitzt neben mir, der macht sich in die Hose.“

„Keiner nimmt dich mehr mit“

Der verängstigte Fahrgast drohte nun, den rasenden Chauffeur bei dessen Chef anzuschwärzen. Der konterte: „Und ich werde dafür sorgen, dass Dich keiner meiner Kollegen mehr mitnimmt.“ In den nächsten Tagen erhielt der Busfahrer die Kurznachrichten. Richter Rainer Würth erlebt einen einsichtigen Angeklagten. Dieser bedauere die Beleidigungen per SMS: „Das war großer Schwachsinn“.

Seine Situation schildert der Frührentner folgendermaßen: Der Schein ist schon lange weg. Er habe ein Alkoholproblem, dazu Angststörungen. Erst kurz vor der turbulenten Fahrt habe er einen Verwandten durch einen Verkehrsunfall verloren. „Das entschuldigt mein Vorgehen nicht, aber erklärt vielleicht manches“, sagt er kleinlaut.

Seine Reue und das Geständnis stimmen Richter Würth milde. In der Verhandlung geht es gar nicht mehr darum, ob die Angst während der Tour berechtigt war. Am Rande ist jedoch zu erfahren, dass der Fahrer derzeit nicht im Dienst ist.

Siegfried M. muss 1800 Euro und die Verfahrenskosten zahlen. Wären da nicht bereits einige Einträge wegen Trunkenheitsfahrten, hätte die Geldstrafe geringer ausfallen können, sagt Würth.