Sozialbeiträge veruntreut: Unternehmerin muss blechen

2.7.2015, 20:10 Uhr

Sylvia K. (Name geändert) führte Anfang 2014 ein Logistik-Unternehmen in Fürth, das kurz vor der Insolvenz stand. In der prekären Lage führte sie die Sozialversicherungsbeiträge für einen Angestellten im Januar und im Februar nicht ab, rund 1350 Euro blieb sie dem Staat schuldig. Im März ging sie dann tatsächlich pleite. Die Sache kam heraus und die gelernte Einzelhandelskauffrau erhielt die Rechnung: 15 Tagessätze von jeweils 80 Euro sollte sie aufgrund der Straftatbestände Vorenthalt und Veruntreuung zahlen.

Sylvia K. erklärte Richter Rainer Würth vom Amtsgericht Neumarkt ihren Einspruch damit, dass ihr die Summe erstens zu hoch erschien und sie sich zweitens keiner Veruntreuung schuldig gemacht habe – sie habe das Geld ja nicht für sich selbst verwendet. Richter Würth klärte sie auf, dass der Tatbestand nun einmal so laute und es für Sylvia K. sicher besser wäre, diesen Teil ihres Einspruchs fallenzulassen und sich auf die Geldstrafe zu konzentrieren.

Denn – da waren sich alle einig – die 80 Euro Tagessatz waren eindeutig zu hoch gegriffen für die mittlerweile arbeitslose Frau. Sylvia K. nahm den richterlichen Rat an, woraufhin Staatsanwalt Thomas Leykam seine Forderung formulierte: 15 Tagessätze zu jeweils 15 Euro, insgesamt also 225 Euro Strafe und die Kosten des Verfahrens.Richter Rainer Würth war einverstanden und stellte außerdem fest, das Sylvia K. sich von der Veruntreuung abgesehen bislang noch nichts zu Schulden kommen hat lassen.

Sein Urteil hielt sich genau an die Forderung des Staatsanwalts. Die 48-Jährige wird in einigen Wochen Post vom Gericht bekommen und den Betrag dann in Raten von 25 Euro monatlich abzahlen. Sie verzichtet außerdem auf Berufung, somit ist das Urteil rechtskräftig.

1 Kommentar