Sparkassen-Tipps zum Vererben: Besser rechtzeitig vorsorgen

20.5.2018, 13:34 Uhr
Sparkassen-Tipps zum Vererben: Besser rechtzeitig vorsorgen

© Foto: Helmut Sturm

Das weit verbreitete Halbwissen darüber führt selbst in den friedlichsten Familien häufig zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen. Als erster Referent des Abends zeigte Marcel Dumke, Richter am Amtsgericht Neumarkt, dem zahlreichen Publikum die vielfältigen Facetten und Fallstricke des Erbrechts auf. Was passiert, wenn ich nichts regele? Dann tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wie diese aussehen kann, zeigte er an einem Beispiel der Erben der ersten, zweiten und dritten Ordnung. Schon dieses einfache Beispiel führte bei der Berechnung des Anteils des Ehegatten zu vereinzelten Aha-Effekten.

Konkret und schriftlich

Besser sei es allemal, so Dumke, seinen letzten Willen konkret zu formulieren und zwar schriftlich in Form eines Testamentes. Testierfähigkeit, Interpretation, sittenwidrige Auflagen und Fälschungsanfälligkeit sind zu beachtende Gesichtspunkte bis hin zum sogenannten "Geliebtentestament Hergabe nach Hingabe".

Weit verbreitet unter Ehegatten ist das "Berliner Testament", ein gemeinsam verfasster letzter Wille, der auch über den Tod eines Partners hinaus seine Gültigkeit behalten kann, aber nicht zwingend muss.

Ab einer gewissen Größenordnung oder auch bei differenzierten Aufteilungen und Auflagen riet der in Erbauseinandersetzungen erfahrene Richter zur Beratung und Abfassung durch einen Notar. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters kann ebenfalls vor bösen Überraschungen schützen. Das koste zwar nicht ganz wenig, so Dumke, gebe aber Sicherheit und erhalte so oftmals den Frieden unter den Generationen. Am Beispiel einer Erbschaft in der Größenordnung von 600 000 Euro würden in der Gebührenordnung B 1095 Euro fällig werden.

Weitere ungeliebte Themen sind Vollmachten. Auch sie werden viel zu oft so lange hinausgeschoben, bis es letztendlich zu spät ist. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung bedeuten für den Betroffenen ein großes Maß an Vertrauen in die eingesetzten Personen und Maßnahmen. Dumke wies diesbezüglich auf die qualitativ hochwertige Beratung der Betreuungsstelle im Landratsamt hin.

Den zweiten Teil des Erbrechtsabends nahm die Information zur "Stiftungsgemeinschaft der Sparkasse Neumarkt-Parsberg" ein. Dieter Weisner, Berater bei der Deutschen Stiftungstreuhand, zeigte anhand von Gestaltungsbeispielen auf, dass nicht nur Millionenvermögen als Stiftungen für beide Seiten attraktiv sein können. Bei Einzelstiftungen liegt die Untergrenze bei 50 000 Euro und in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse reichen schon 25 000 Euro Stiftungskapital aus, um im Gegensatz zur Spende dauerhaft Gutes zu tun.

Dieter Weisner zeigte sowohl die Funktionsweise und die Vorteile einer Einzelstiftung wie auch der Stiftungsgemeinschaft auf. So kann beispielsweise durch die Integration einer Stiftung in die Erbmasse auf legale Weise Erbschaftssteuer in nicht unbeträchtlichem Umfang vermieden werden. Als weiteren Vorteil der Stiftergemeinschaft nannte Weisner die komplette Übernahme aller administrativen Arbeiten durch die Sparkasse. "Der Stifter braucht sich um nichts mehr zu kümmern. Sein Vermögen bleibt erhalten und mit den Erträgen unterstützt er Organisationen nach seinen Vorgaben, die er jährlich neu entscheiden kann." Zur speziellen Beratung steht das Geldinstitut jederzeit zur Verfügung.

Wo gibt‘s Erlöse?

Zum Abschluss des Abends wurden Fragen aus dem Publikum nach den Anlageformen des Stiftungsgeldes gestellt und wie sich Erlöse bei den gegenwärtigen Minizinsen überhaupt erwirtschaften lassen.

Extrem konservativ sei die Anlage, mit einem dividendenstarken, aber kleinen Aktienanteil und wegen der kaum erzielbaren Zinsen schuf der Gesetzgeber eine, für die gegenwärtig fast zinslose Zeit, geltende Ausnahmeregelung.

Für persönliche Fragen standen beide Referenten im Anschluss an die Veranstaltung den Gästen der Sparkasse zur Verfügung.

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