Streit um Erschließungsgebühren im Gewerbegebiet in Seubersdorf

5.5.2018, 10:18 Uhr
Streit um Erschließungsgebühren im Gewerbegebiet in Seubersdorf

© F.: W. Sturm

Die Gemeinderäte von SPD und ABGS, Theresia Maget, Alfred Geitner, Josef Schlierf, Andreas Steiner und Georg Götz, hatten einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Mischgebiet auf der Flurnummer 765 gestellt. Die Erschließungskosten für das bereits bestehende Gewerbegebiet und das Mischgebiet sollten laut Antrag einheitlich und geschlossen auf alle Grundstücksbesitzer umgelegt werden.

Für landwirtschaftlich genutzte Flächen sollte die Gemeinde die Möglichkeit einer Stundung dieser Kosten bis zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung stellen. Gemeinderat Götz verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Flurnummer 765 im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Bürgermeister Eduard Meier (CSU) teilte zu dem Antrag mit, dass er mit dem betroffenen Grundstückseigentümer gesprochen habe. Der sei aber weder abgabebereit noch stimme er einer Bebauung oder einer Stundung zu. Die Krux an der Geschichte ist, dass zwischen dem besagten Grundstück und dem bestehenden Gewerbegebiet, genauer gesagt von der Regensburger Straße zur Staatsstraße 2251 (Eichenhofen - Kreisverkehr Seubersdorf), eine Erschließungsstraße gebaut wird, für die nur eine Seite der Anlieger, nämlich die im Gewerbegebiet, zur Kasse gebeten werden. Im Verlauf einer intensiven Diskussion wiesen zum Beispiel die CSU-Gemeinderäte Markus Riepl und Jürgen Kohl auf die hohen Kosten für eine Bauleitplanung hin, die ihrer Meinung nach auf die Gemeinde zukommen würden.

Peter Betz (FW) und Georg Götz (ABGB) sprachen sich deutlich für eine Beitragsgerechtigkeit in diesem Fall aus. Betz nannte es sogar in hohem Maße ungerecht, wenn nicht alle Flächen beitragspflichtig würden. Er und Götz vertraten die Auffassung, dass es rechtlich eventuell eine Möglichkeit geben müsse, für die landwirtschaftlich genutzte Fläche Beiträge zu erheben, egal ob sie in einem gültigen Bebauungsplan liege oder nicht.

Bürgermeister Meier erklärte, dass die Erschließungsstraße im Bereich des Gewerbegebietes liege und dass es sehr wohl in der Hand der Gemeinde liege, ob auf der noch nicht überplanten Fläche gebaut werden könne. Außerdem seien in Richtung der landwirtschaftlich genutzten Fläche keine Zufahrten möglich und geplant.

Geschäftsleiter Fuchsgruber ergänzte, dass es sich bei der gerade im Ausbau befindlichen Straße um ein 200 Meter langes Teilstück ohne jegliche Parkbuchten handele. Es seien keine Kanal- oder Stromanschlüsse in Richtung Ackerseite vorgesehen. Gemeinderat Betz beantragte schließlich, die Angelegenheit dem Bayerischen Gemeindetag zur Prüfung vorzulegen. Daraufhin zogen SPD und ABGS ihren Antrag zurück. Der Gemeinderat beauftragte bei zwei Gegenstimmen die Gemeindeverwaltung, über den bayerischen Gemeindetag die Frage zu klären, inwieweit Anlieger im Außenbereich zu den Erschließungskosten herangezogen werden können.

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