Tasche aus Python-Leder

31.3.2015, 09:44 Uhr
Tasche aus Python-Leder

© Polizei

Bei der Kontrolle eines Päckchens aus Übersee staunten die Regensburger Zöllner nicht schlecht, was beim Öffnen der Sendung ans Tageslicht gelangte: eine aus Pythonleder gefertigte Handtasche.

Der Empfänger hatte diese per Internet bei einem großen Online-Auktionshaus ersteigert. Pech für den Mann: die Tasche aus Pythonleder fällt unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

„Die Handtasche wird durch die Zollverwaltung beschlagnahmt, der Empfänger hat jetzt vier Wochen Zeit, die erforderlichen Einfuhrpapiere vorzulegen. Können diese nicht vorgelegt werden, entscheidet das Bundesnaturschutzamt über das weitere Vorgehen“, so Carmen Bauer, die Leiterin des Zollamts Regensburg.

Das Hauptzollamt empfiehlt: Informieren Sie sich vorab auf zoll.de (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/verbote-beschraenkungen node.html) oder über die Zoll App. Dort gibt es einschlägige Hinweise über die Verbote und Beschränkungen. So fallen beispielsweise viele vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen oder Erzeugnisse daraus unter das Internationale Washingtoner Artenschutzabkommen und die Einfuhr ist somit verboten. nn

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