Taxifahrer rammte Sanitäter mit seinem Fahrzeug

9.1.2019, 10:03 Uhr
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© Julian Stratenschulte (dpa) Symbolbild

Zu dem Vorfall kam es am 25. August im Anlieferungsbereich der Helios-Klinik in Berching. Das Team eines Rettungswagens war mit einem Notfalleinsatz beschäftigt und gerade dabei, einen Patienten auf einer Trage liegend von hinten in den Notarztwagen zu bringen. Einer schob, der andere sicherte.

Die räumlichen Verhältnisse im Anlieferungsbereich der Helios-Klinik sind beengt, einen separaten Zugang für Notaufnahmen gibt es nicht. Der angeklagte Taxifahrer konnte nicht passieren und drängelte. Ungeduldig habe er in seinem Fahrzeug herumgestikuliert. Die Rettungssanitäter machten davon unbeeindruckt weiter.

Dann, so ein Anklagepunkt, habe der Taxifahrer mehrfach sein Fahrzeug in Richtung Rettungswagen in Bewegung gesetzt und dabei schließlich einen Retter am hinteren Unterschenkel verletzt. Dieser habe das Gleichgewicht verloren und sich auf der Motorhaube des Taxis abstützen müssen. "Der Schmerz glich einem Pferdekuss von hinten", so der Rettungssanitäter.

Der Aufforderung, am Unfallort zu bleiben, sei der Taxifahrer nicht nachgekommen. Er habe die Hecktür zugemacht und sei zum nächsten Kunden gefahren. Noch vom Auto aus informierte er nachweislich die Polizei über den Unfallhergang, somit, dachte er, begehe er keine Unfallflucht.

Bei der Vernehmung der Zeugen wurden detailliert die Standorte der beiden Fahrzeuge und der handelnden Personen anhand von Fotos rekonstruiert. Besonders wichtig war dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, und Amtsrichter Würth, ob der Rammstoß des Taxifahrers, möglicherweise auch ein unbeabsichtigtes Berühren des Taxis durch den Rettungssanitäter selbst, ursächlich für den Unfall gewesen sein könnte. "Das ist ausgeschlossen", stellte der als Zeuge geladene Betroffene eindeutig fest. Die Zeugenaussagen entwickelten sich nicht zur Entlastung des Angeklagten.

Schweren Herzens gestanden

Um das Verfahren nicht weiter auf die Spitze zu treiben und sich in "Klein-klein-Gesprächen" zu ergehen, unterbrach Richter Würth die Hauptverhandlung und beriet sich mit Rechtsanwalt Dr. Werner Mümmler und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam.

Ein kurzes Gespräch mit seinem Rechtsbeistand veranlasste den Taxifahrer "schweren Herzens" zu einem Geständnis. Er räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Kurz "verhandelte" er noch über die Unfallflucht, aber vergeblich – die Fakten standen auch in diesem Fall gegen ihn. Er entschuldigte sich bei der Besatzung des Rettungswagens.

Nach Abwägung aller belastenden und entlastenden Aspekte forderte Leykam 180 Tagessätze zu je 20 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot.

Rechtsanwalt Mümmler versuchte den Vorwurf der Fahrerflucht dahingehend abzuwenden, dass sich sein Mandant doch kurze Zeit später bei der Polizei telefonisch gemeldet habe. Wegen der alles andere als guten finanziellen Situation des Taxifahrers plädierte er für eine abgemilderte Höhe der Geldstrafe.

Das Urteil fiel ein wenig milder aus. 160 Tagessätze je 20 Euro und ein sechsmonatiges Fahrverbot für den inzwischen verrenteten Taxifahrer verhängte Richter Würth. Durch den Verzicht auf Rechtsmittel wurde das Urteil sofort rechtskräftig.