Tipps von einem Mitarbeiter?

15.11.2010, 22:49 Uhr

Der 44 Jahre alte Fahrer des überfallenen Transporters sagte gestern vor dem Landgericht Stuttgart, dass bis zu sieben Mitarbeiter des Schmuckunternehmens Zugang zum Fahrplan des Transporters hätten haben können. Ein Uhrmacher etwa habe oft mit dem mutmaßlichen Strippenzieher der Tat gesprochen, so der Zeuge.

Fünf Männer im Alter von 22 bis 28 Jahren sollen den Transporter eines Neumarkter Goldhändlers Mitte Dezember 2009 als Polizisten verkleidet in die Falle gelockt und so rund 120 Kilogramm Schmuck und Zahngold erbeutet haben. Von der Beute im Wert von rund 1,7 Millionen Euro fehlt bis heute jede Spur.

Die Anklage gegen den mutmaßlichen Tippgeber wird getrennt verhandelt, weil der 52-Jährige wegen seines Gesundheitszustandes zunächst nicht verhandlungsfähig ist.

Wagen früh aufgefallen

Ihm sei der schwarze Wagen der Täter schon recht früh aufgefallen, sagte der Fahrer und Schwiegersohn des geschädigten Neumarkter Goldhändlers. Zunächst habe er aber keinen Verdacht geschöpft, weil er zu schnell gefahren sei. Als die Täter ihn mit Blaulicht bei Ludwigsburg von der A81 lotsten, habe er nur gedacht: „Mist, jetzt haben sie mich geblitzt.“

Doch als ihm die mit Polizeiwesten bekleideten Männer wegen angeblicher Steuerhinterziehung Handschellen anlegten, sei ihm das schon seltsam vorgekommen. „Ich dachte: Komisch, die sind doch sonst in Zivil.“ Sein Begleiter, ein ehemaliger Polizist, habe noch versucht, den Räubern zu erklären, dass er ein Kollege von ihnen sei, erzählt der 44-Jährige. Schließlich sei alles ganz schnell gegangen, und sie hätten sich mit Handschellen in einem Waldstück bei Oedheim (Kreis Heilbronn) wiedergefunden.

Nicht mehr verdächtig

Der Fahrer stand kurzzeitig selbst im Fokus der Ermittler, gilt aber inzwischen als nicht mehr verdächtig. Die Daten des Transports seien in der Firma kein Geheimnis gewesen, berichtete er vor Gericht. Jeder habe davon gewusst.

Der Neumarkter Goldhändler hatte am vorigen Verhandlungstag gesagt, dass auch er von einer undichten Stelle in seinem Betrieb ausgeht. Den Uhrmacher nahm er jedoch in Schutz: Wenn dieser dem Strippenzieher etwas verraten habe, dann höchstens aus Versehen.

Keinen Erfolg hatten die Verteidiger mit einem Befangenheitsantrag gegen die Kammer und dem Besetzungseinwand gegen den Vorsitzenden Richter. Beides wurde zurückgewiesen.